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vom 3. Jan. bis den 13. (30.) Okt. 1806 deren Besitz behauptet hatte. Die Herrschaft war bis auf diese Zeit zur Ritterschaft (Kanton Hegäu-Allgäu-Bodensee) kollektabel, und stand in letzter Instanz unter den höchsten Reichsgerichten. Blutbann aber und das Marktrecht in Kißlegg waren Reichslehen, und zwischen beiden Häusern gemeinschaftlich. Hinsichtlich der gemischten Gemeinden und Parzellen ist 1831 für den Zweck der Ausübung der Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt oder deren Surrogate zwischen Wolfegg und Wurzach eine Purifikation zu Stande gekommen, wonach Wolfegg auf diese Befugnisse in seinem Antheil an den Gemeinden Sommersried und Wiggenreute, Wurzach dagegen in Emmelhofen und Kißlegg verzichtet,[1] so daß Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt in Emmelhofen, Immenried und Kißlegg dem fürstl. Hause Wolfegg, in Sommersried und Wiggenreute dem fürstl. Hause Wurzach zusteht. (S. Deklaration Regierungsbl. 1831. Nr. 14.) Sonach ist, nach Verzichtleistung auf die Rechtspflege, für die Polizeiverwaltung der ehemaligen Herrschaft Kißlegg (jetzt mit Inbegriff der Herrschaften Praßberg und Leupolz, die Vogtei Kißlegg genannt) das im Jahr 1838 gebildete k. fürstl. Waldburg-Wolfegg-Waldseesche Amt Wolfegg bestellt, welches in Angelegenheiten der Gem. Sommersried und Wiggenreute den Namen k. württemb. fürstl. Waldburg-Wolfegg-Waldseesches und Waldburg-Wurzachsches Amt führt, aber von Wolfegg-Waldsee allein besetzt wird. (Regierungsbl. 1838. Nr. 12.)


d) Gem. 20. Praßberg,

bestehend aus 57 (63) Parzellen auf 56 Markungen mit 901 kath. Einw. Dieser, aus den ehemaligen Ritter-Herrschaften Praßberg und Leupolz gebildete Gemeindebezirk ist südlich von der unteren Argen, westlich auf eine lange Strecke vom Karbach, nördlich von der Wolfegger-Ach begrenzt, und begreift ein bedeutendes, zu einem großen Theil mit Wald, Sumpfboden und kleinen Weihern bedecktes Areal (6500 M.). Der größte Theil gehört zu dem rauhen Gelände der Hochfläche, deren Felder nicht sehr ergiebig sind, daher die Viehzucht vorherrschend ist. Arme gibt es wenige, doch im Ganzen nur einen mittelmäßigen Wohlstand. Unter den sehr unbedeutenden Gewerben machen sich nur zwei Mahlmühlen, zu Praßberg und Leupolz, bemerklich. Die Vereinödung ist theils uralt, theils im vorigen Jahrhundert zu Stande gekommen. Durch den Bezirk führen die Straßen von Wangen nach Wolfegg und Kißlegg. Grundherr ist


  1. Von Seiten Wurzachs jedoch unter Vorbehalt des als Surrogat der Polizeiverwaltung zugesagten niedern Strafrechts im fürstl. Schlosse zu Kißlegg und dessen Umkreis (Deklar. vom 14. Jan. 1834. Reg. Blatt Nr. 8).
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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 266. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_266.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)