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Neuböse.[1] Das ganze Rittergut ging durch Kaufsvertrag vom 1. Mai 1838 (ratif. den 7. Mai) von Möhrlin gegen die Summe von 56.000 fl. auf den Staat über. Zu dem Gut gehören: 31/2 M. Gärten, 373/8 M. Äcker, 535/8 M. Wiesen, 1242/8 M. Waldungen. Der reine Jahrsertrag der Güter, Gefälle u. s. w. berechnete sich auf 1848 fl. 8 kr. Im folgenden Jahr überließ der Staat das Schloß der Kirchengem. Amtzell kaufsweise, welche dasselbe zu einem Schulhause einrichtete. Dieses Schloß ist kein großes, aber ein hübsches und wohlerhaltenes Gebäude und trägt viel zu dem angenehmen Äußeren des kleinen Ortes bei. Von der alten Wohnung der Humpiß ist noch eine Ruine vorhanden, das Schlößle genannt, auf einem Hügel bei dem Weiler gleichen Namens und einem kleinen See; die Überbleibsel bestehen aus einer 40′ langen, 43′ breiten Mauer von 25′ Höhe, und einem Kellergewölbe.

  • 6) Bildspitz, Hof mit 11 Einw., vom Oberamt Ravensburg enklavirt, Filial von Waldburg. – 7) Bremen, Hof mit 8 Einw., Fil. von Karsee, vormals dem Frhrn. von Rehling gehörig.[2] – 8) Brenner, Hof mit 11 Einw., Fil. von Karsee, zum Pfarrwiddum in Amtzell geh. – 9) Brunnenhaus, Hof mit 8 Einw., vormals zum Kl. Weissenau geh. – 10) Buchreute, Hof mit 6 E., zu Amtzell geh. – 11) Büchel, Weiler mit 17 Einw., 1 Hof gehörte nach Weißenau, 1 anderer der Pf. Pfärrich. – 12) Burkardtshaus, Hof mit 6 Einw., Fil. von Pfärrich.– 13) Danner, Hof mit 7 Einw. – 14) Degel, Hof mit 9 Einw. – 15) Dietenweiler, Weiler mit 9 Einw., vom Oberamt Ravensburg eingeschlossen. In einer Weingartner Urk. vom J. 1246 erscheint ein Ulrich von Dietinswilare als Zeuge. – 16) Duler, Hof mit 21 Einw. – 17) Fidenacker, Hof mit 4 Einw., ein Fürstenbergisches Lehen. – 18) Fildern, Weiler mit 12 Einw., Fil. von Pfärrich.
  • 19) Geiselharz, Weiler mit 60 Einw. s. oben Gem. Eggenreute Nr. 13. In den J. 1376 und 1385 kaufte Weingarten 3 Höfe, 2 weitere gehörten zu den Pfarrpflegen Amtzell und Pfärrich, und 1 vorm. zu Amtzell (ohne Landesh.). Von dem Hochgesträß, das hier auf der Höhe über der Argen hinzieht, war oben S. 113 die Rede.

  1. Im J. 1707 gehörten noch dazu (aber ohne Landeshoheit) Steinach, 1 Hof in Geiselharz, 1 Hof in Moosing.
  2. Wir geben, so weit es uns möglich ist, die früheren Grundherrn jeder Parzelle an, indem wir dabei einer im Jahr 1707 aufgenommenen, jetzt in der Registratur des k. Oberamts Ravensburg befindlichen offiziellen Beschreibung der Landvogtei Altdorf folgen. Wo der Grundherr nicht bemerkt ist, versteht sich entweder das Kl. Weingarten, oder – in wenigen Fällen – daß das fragliche Gut Eigenthum ist. Die Landeshoheit hatte, wie gesagt, überall die Landvogtei, mit Ausnahme von der Herrsch. Amtzell.
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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_238.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)