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gekommen war (s. Oberamtsbeschreibung von Ravensburg S. 79, 144 f.), wurde auch die diesseitige Gemeinde, unter dem Namen Amt Pfärrich, zu derselben gezogen; nur Amtzell blieb ein zum Ritterkanton Hegau steuerbares Rittergut. Der Landvogtei stand die hohe, niedere und forstliche Obrigkeit in dem ganzen Bezirk zu, mit Ausnahme von Amtzeil, wo sie nur die hohe Gerichtsbarkeit besaß (das Nähere s. unten). Weingarten hatte in dieser Gemeinde keine Landeshoheit, wohl aber die Grundherrlichkeit über den größern Theil der Höfe. Nachdem Österreich 1803 die Weingarten’schen Güter sequestrirt hatte, kam 1806 diese ganze Gemeinde sammt der Landvogtei an Württemberg und wurde zuerst dem Oberamt Altdorf, 1810 aber dem Oberamt Wangen einverleibt. 1826 wurden die getrennt gewesenen Gemeinden Amtzell und Pfärrich wieder vereinigt. Die kirchlichen und Zehntverhältnisse sind sehr komplicirt. Der größte Theil der Parzellen ist in die beiden, in der Gemeinde befindlichen Pfarrkirchen Pfärrich und Amtzell eingepfarrt, einige andere gehören in die Pfarreien Waldburg und Karsee (Oberamt Ravensburg) und Haslach (Oberamt Tettnang). Bei den einzelnen Parzellen wird auch ihr kirchlicher Verband angegeben werden, wobei zu bemerken, daß, wo derselbe nicht ausdrücklich genannt ist, die betreffende Parzelle als Filial nach Amtzell gehört. Die Schulpflichtigkeit richtet sich nach dem kirchlichen Verband; nur einige Filialisten von Amtzell besuchen die Filialschule zu Blaser, Gemeinde Waldburg. Den großen und zum Theil auch den kleinen Zehnten hat der Staat in den Parzellen: 4, 8, 11, 13, 15, 17, 20, 23, 25–27, 29, 30, 34, 36, 37, 40, 45–49, 51, 53, 62, 65, 69, 72–75, 77–79, 81, 82, 84, 85, 93, 96, 98, 99, 102, 105, 107; den kleinen Zehnten allein in 6, 55; den Heu- und Blutzehnten hat der Staat in der ganzen Gemeinde anzusprechen. Die Pfarrei und Kirchenpflege Pfärrich ist zehntberechtigt in 6 (Großzehnten), 11 (getheilt mit dem Staat), 22, 31, 33, 43, 59, 66, 83, 92, 103. Die Pfarrei Haslach in 80. Die Pfarrpräsenz in Ravensburg 32. Die Pfarreien Haslach und Amtzell gemeinschaftlich 70. Der Fürst von Waldburg-Wolfegg in 101. In weiteren Parzellen die Pfarrei Amtzell. Das Fischrecht im Eggenbach besitzt der Staat; in der Argen hat es die Stadt Wangen bis unterhalb Pfärrich, von dort an der Staat. Das Jagdrecht ist getheilt zwischen dem Staat und dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg; der letztere besitzt es, jedoch ohne Jagdpolizei, in den Parzellen: 4, 5, 6, 13, 14, 16, 20, 26, 27, 29, 30, 37, 46, 49, 51, 54, 55, 57, 58, 61, 69, 75, 76, 77, 79, 85, 90, 98, 102, 107.

  • 1) Pfärrich, kath. Pfarrweiler mit 15 Einw., 11/4 Stunden

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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_235.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)