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Waldburg’sche Haus, nachdem Truchseß Johann und seine Vorfahren die Herrschaft schon früher als Lehen besessen hatten. (Nach dem Chron. Isn. hatten die Grafen von Vöringen schon 1052 den Truchsessen von Waldburg die Vogtei über Isny als Lehen übertragen?) Isny hatte diese Veränderung nicht zu bedauern; Johann sorgte väterlich für seine Unterthanen, indem er bei Kaiser Rudolf für seine Stadt Isny alle die Rechte und Freiheiten, welche die Stadt Lindau hatte, und die Zusicherung auswirkte, daß sie nicht sollte verpfändet werden dürfen, was 1309 Kaiser Heinrich VII., 1330 Kaiser Ludwig und 1348 Kaiser Karl IV. bestätigten (nach Urkunden des k. Staatsarch.). In den Jahren 1349 und 1350 raffte die damals in Deutschland wüthende Pest, der schwarze Tod genannt, in der Stadt 5000 Menschen (?) und im Kloster den Abt Konrad III. mit seinem ganzen Konvent weg, worauf Otto I., Truchseß, als Vogt und Schirmherr, weit entfernt, das leere Kloster einzuziehen, den damaligen Pfarrer an St. Nikolai bestimmte, in den Benediktinerorden zu treten, mit bischöflicher Zustimmung ihn zum Abt ernannte, und so gewissermaßen der zweite Stifter des Klosters wurde.[1] Schon um diese Zeit scheint sich der Wohlstand der Stadt auf eine bedeutende Höhe gehoben zu haben, wozu besonders der Leinwand- und Speditionshandel der Güter aus und nach Italien beitrug. Als im Jahr 1365 ihr damaliger Landesherr, Otto II., Truchseß, der tief verschuldet war, von der Stadt eine Summe Geldes bedurfte, kam ein Kaufsvertrag zu Stande, wonach die Stadt um die für jene Zeiten sehr bedeutende Summe von 9000 Pfund Heller von ersterem ihre Freiheit erhandelte, um sich unmittelbar in des Reiches Schutz zu begeben. Kaiser Karl IV. bestätigte laut Urkunde d. d. Veronae (Bern) in Üchtland d. d. V. N. Maji 1365 den Kauf. Der Truchseß behielt 1) sich dabei alle seine Nutzungen und Rechte über das Gotteshaus zu Isny und des Gotteshauses Leute mit aller Zugehör, 2) sich und seinen ehelichen Leibeserben die Stadtsteuer bevor, nämlich von jeder fahrenden Mark Silber 4 Pfenning, von jeder liegenden Mark 2 Pfenning, 3) das Ammanamt und alljährlich die Hälfte des Raths zu besetzen, 4) die „Zwäng und Bänn“ der Stadt, das ist: gewisse Zinse vom Weinschenken, Brodbacken, Metzgen, vom Salzmarkt, Marktrecht, von der Frohnwage u. s. w., 5) den Schutz und Schirm über die Stadt. Die Kaufsurkunde, so wie die kaiserliche Bestätigungsurkunde liegen in Original im k. Staatsarchiv. Diese vorbehaltenen Rechte wurden von dem Truchseß, dem Kaiser und Reich für sich und seine


  1. Nach der gemeinen Sage starb der Konvent an Gift, indem durch die Unvorsichtigkeit des Kochs eine giftige Kröte mit in dem Fleischtopf gesotten worden seyn soll.
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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_200.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)