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1301 erkaufte Johann Truchseß von Waldburg von Bertold von Ebersberg die Vogtei in Isenhart, und Kaiser Albrecht belehnte ihn damit in demselben Jahre. Vielleicht daß diese Vogtei unter den Rechten begriffen ist, welche Truchseß Otto im Jahr 1376 seinem Vetter Johann mit der Herrschaft Trauchburg verkaufte, indem er ihm um 9000 Pfund Heller die Herrschaft mit allen ihren Zubehörungen, auch noch mehr andere Gerechtigkeiten zu Isny, Bregenz, Imberg und zu Isenharz überließ. Darauf kam dieses Lehen – wir wissen nicht wann und wie – an die Vögte von Summerau. Im Jahr 1438 bestätigt Truchseß Jacob, als kaiserlicher Landvogt, die Vögte Heinrich und Hans von Summerau, welche die Vogtei, den Kirchensatz und ein Dritttheil des Gerichts zum Isenharz von dem heil. Römischen Reiche zu Lehen inhatten, im Namen des Königs Albrecht in dieser Inhabung. Dieselbe Belehnung erfolgte 1441 im Namen des Kaisers Friedrich. Das Kloster bei Schaffhausen hatte ebenfalls noch mehrere eigene Leute und die niedere Gerichtsbarkeit über dieselben. Doch scheint schon um diese Zeit der größte Theil von Eisenharz und den dazu gehörigen Parzellen Trauchburgisch gewesen zu seyn und unter Trauchburgischer niederer Gerichtsbarkeit gestanden zu haben. In der Urkunde vom Jahr 1429, worin Kaiser Sigismund dem Truchsessen Jacob die Jurisdiction in der Herrschaft Trauchburg bestätigt, werden Isenhart, Friesenhofen, Rordorf, ausdrücklich als „Dörfer zur Veste Druchburg gehörend“ genannt, in welchen er Gericht halten, und mit Richtern und Schöffen aus denselben Dörfern besetzen soll. Truchseß Johann kaufte im Jahr 1478 dem Kloster Schaffhausen seine Güter und Rechte ab, und Truchseß Wilhelm von Trauchburg erkaufte 1536 von den Vögten von Summerau die Vogtei mit dem dazu gehörigen Wildbann, worüber er die Reichslehen erhielt. Die hohe und forstliche Gerichtsbarkeit stand der Herrschaft Eglofs zu, und war im Besitz der Montforte; doch wurde auch diese von den Truchsessen im Jahr 1568 durch Vertrag mit der Stadt Wangen, als damaliger Pfandinhaberin von Eglofs erworben, und die ganze Herrschaft Eisenharz mit der Grafschaft Trauchburg vereinigt, nur daß die Vogtei, der Wildbann, Kirchensatz und ein Dritttheil des Gerichts Reichslehen verblieben, und 1806 in derselben Lehenseigenschaft auf die Krone Württemberg übergingen.[1]


  1. Übrigens scheint auch später noch die hohe Jurisdiktion von Seiten Eglofs in Anspruch genommen worden zu seyn. Noch im Jahre 1806 sagt der fürstl. Windisch-Grätz’sche Obervogt in einer offiziellen Beschreibung der Grafschaft Eglofs: „Von Seiten Eglofs wird sowohl über die in der Pfarrei Eisenharz angesessenen eigenen, also auch Trauchburgischen Unterthanen die hohe und malefizische, so wie die forstliche Gerichtsbarkeit, von Seiten Trauchburgs aber über die Seinigen die niedere Gerichtsbarkeit nebst dem Steuer- und Wasenrecht ausgeübt.“
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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_174.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)