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Instanz. Eine zweite landesherrliche Instanz existirte nicht, die Berufungen gingen sogleich an die Reichsgerichte. Ein Rath, bestehend aus einem Amman (zugleich Landschaftskassier), vier Räthen und acht Gerichtsmännern, vertrat die Landschaft, und zwar bildeten die fünf ersten einen engeren Rath, welcher zur Berathung landschaftlicher Angelegenheit beigezogen wurde. Die acht Gerichtsmänner hielten des Jahres drei Sitzungen bei Abhaltung der sogenannten „Dinggerichte,“ wo die ganze Landschaft sich versammelte, aber nicht sowohl um Beschlüsse zu fassen, als um sich die herrschaftlichen Verordnungen publiciren zu lassen. Jeder Gerichtsmann führte die polizeiliche Aufsicht in dem ihm zugetheilten Bezirke. Im Jahr 1810 wurde das Patrimonialamt aufgelöst, s. oben.

In Folge der unterm 9. April 1809 an den Fürsten fruchtlos erlassenen Aufforderung zur Rückkehr in das Königreich und Anerkennung der in der Rheinbundesakte begründeten Unterwerfung unter die württembergische Souverainität, wurde auf die fürstlichen Besitzungen Sequester gelegt, derselbe jedoch den 25. Okt. 1810 wieder aufgehoben, worauf der Fürst unterm 11. Dec. 1811 den Unterthanen-Eid leistete. Gleichwohl erfolgte im Jahr 1816 von Seiten des Fürsten eine mit seinem Unterthanenverhältniß so wenig im Einklang stehende Erklärung, daß in Folge Erkenntnisses des königl. Obertribunals vom 6. März 1817 eine abermalige Sequestration eintrat, die erst im Jahr 1828 aus landesherrlicher Gnade wieder aufgehoben wurde.

Die Bevölkerung der Grafschaft Eglofs und Herrschaft Siggen beträgt 2100 Einw. Das Grundeigenthum des Fürsten besteht in dem Amtsgut in Eglofs (29 Morgen 14 Ruthen), dem Schloßgut Siggen 145 M. 3 Viert. 32 Ruth., an Waldungen aus 5161/4 M. mit Holzabgaben nicht belasteten, und aus 1281/2 M. belasteten Nadelwaldes. Der Rohertrag der Grundgefälle berechnet sich auf 1511 fl. 51 kr.[1]

Die Parzellen der jetzigen Gemeinde Eglofs sind:

  • 1) Eglofs, kathol. Pfarrdorf mit 105 Einw. Zu der Markung gehören noch die Parzellen: a) Bellmannshöfle, Hof mit 5 Einw., b) Biegen, Hof mit 4 Einw., c) Greut, Hof mit 6 Einw., d) Heuberg, Weiler mit 15 Einw.; e) Kolbenberg, Hof mit 9 Einw., f) Vogelheerd, Hof mit 5 Einw., g) Waibel, Hof mit 12 Einw., h) Zimmermann, Hof mit 5 Einw.

  1. Durch Gesetz von 14. März 1821 wurden 13.000 fl. Landschaftsschulden auf den Gesammtstaat übernommen, dagegen diesem die Ansprüche auf die Konkurrenz der jetzt unter k. bayerischer Oberhoheit stehenden Orte der vormaligen Landschaft eingeräumt.
Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_169.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)