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„zu lösen die Vöstin zum Eglolß mit dem Kilchensatz daselbst und damit die Fryen in dem obern und untern Allgew, von Haugen von Huntpiß Bürgern zu Rauenspurg“ jedoch mit dem Vorbehalt, daß dem Gr. Albrecht und seinen Nachkommen die Wiederlosung offen stehen solle.[1] So kam die Pfandschaft über Eglofs an die spätere Montfortsche Linie, bei welcher es gerade 100 Jahre verblieb. Übrigens hatten schon die Vorältern dieses Wilhelm von Montfort Antheil an der Herrschaft, wie denn Graf Wilhelm der ältere schon 1346 den Wildbann von K. Ludwig um 200 Mark Silbers erhalten hatte. Als die 4 Söhne Gr. Wilhelm des jüng. im Jahr 1440 die väterlichen Besitzungen theilten, erhielten vorerst Ulrich und Heinrich „Meglofs mit Leuten und Gut,“ später ersterer allein, der 1448 dem Ritter Rudolf von Weiler zu seinem Vogte daselbst ernannte und 1457 vom Kaiser Friedrich III. die Erlaubniß erhielt, einen Zoll erheben zu dürfen. Von Montag nach St. Martinstag 1472, datirt sich ein Vertrag zwischen Ulrich von Montfort als Pfandherr der Grafschaft Eglofs mit Sürg von Sürgensteins hinterlassenen Kindern, Wasser und Brunnen betreffend. Daß die Erzherzoge von Österreich schon um diese Zeit hier Lehen besaßen, ergibt sich aus einer Urkunde vom Jahr 1484, wo von einem Feldkirch’schen Lehen die Rede ist. 1492 erhielt Gr. Ulrich von Montfort die Pfandschaft als ein Reichslehen von Kaiser Friedrich, eben so 1494 von Kaiser Maximilian. Laut Urkunde vom Montag vor Theilung der heiligen zwölf Boten 1516 überläßt Graf Ulrich von Montfort der Stadt Wangen die Reichspfandschaft Eglofs um 1700 Mark Silbers und 1500 fl., worauf die Stadt mit päpstlicher und kaiserlicher Bewilligung 1520 ihrem Hospital das Patronats- und Zehntrecht übertrug. Diese beiden Rechte blieben dem Hospital auch nachdem die Stadt ihre Pfandschaft wieder verloren hatte. Im Jahr 1521 sind den Richtern, Räthen und Gemeinde und freien Leuten zu Meglofs als dem H. R. Reich immediate zugehörig, ihre Reichsfreiheiten confirmirt, und weil man ohne Zweifel die Pfand inhabende Stadt Wangen durch eine benachbarte Rivalin kontroliren lassen wollte, in der Stadt Isny Schutz und Schirm befohlen worden. Im Jahr 1582 löste K. Rudolf II. ungeachtet der Bitte der Stadt Wangen um Verlängerung der Pfandinhabung diese Reichspfandschaft wieder aus, und verpfändete sie an den österreichischen Unterlandvogt in Schwaben, Friedrich von Ilsung, von dessen Erben sie am Ende des sechszehnten Jahrhunderts durch


  1. Zwischen inne besaß Peter von Hohenegg die Pfandschaft, den 18. März 1408 bestätigt König Ruprecht demselben die Reichspfandschaft der freien Leute zu dem Eglofs für 500 M. S. (Hugo a. a. O.).
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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_166.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)