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abschaffte und einen neuen Rath auch für Wangen einsetzte.[1] Dieser bestand aus drei, alle vier Monate abwechselnden Bürgermeistern, welche mit zwei Geheimen den geheimen Rath bildeten, und acht Rathsherren, welche dreizehn zusammen der kleine Rath hießen und das ganze Regiment zu besorgen hatten. In wichtigeren Fällen wurde das Stadtgericht (bestehend aus dem Stadtamman und sechs Beisitzern), welchem die Rechtsverwaltung in erster Instanz oblag, und acht weitere Räthe beigezogen, welch letztere jedoch der Magistrat selbst aus der Bürgerschaft wählte, und die mit jenen zusammen den großen Rath bildeten. Die Mitglieder des Magistrats versahen in der Regel auch alle Nebenämter, das Steuer-, das Säckelamt etc.

Die Stadt und ihr Gebiet bildete fünf Gerichtsbezirke, oder zwei Distrikte und drei Hauptmannschaften, nämlich: 1) die Stadt selbst mit Sattel, Lottenmühle, Burgelitz, Staudach (bayerisch) und die Spitalgüter Durrenberg und Sigmanns. 2) Gemeinde Deuchelried. 3), 4) und 5) die Hauptmannschaften Niederwangen, Wohnbrechts und Thann, die beiden letztern sind bayerisch. Auf dem Reichstage hatte Wangen auf der schwäbischen Städtebank die 24., auf dem Kreistag die 19. Stelle. Der Reichsmatrikularanschlag betrug 80 fl., wurde aber 1682 auf 40 fl. herabgesetzt. Zu einem Kammerziel gab sie 45 Rthlr. 54 kr., an die Landvogtei unter dem Namen einer Ehrung 8 Pfund Pfennig. Ihr Kontingent waren (als Simplum) 2 Reiter und 13 Mann zu Fuß. Die Kommunaleinkünfte wurden zu Anfang dieses Jahrhunderts auf 18.000 fl. berechnet.

Noch verdient bemerkt zu werden, daß der Ritterkanton Hegau für die Bezirke Allgäu und Bodensee hier seine Zusammenkunft hielt und 1789 ein Ritterhaus baute (s. oben), wo seine Kanzlei war. Über die Gerichtsbarkeit und andere Verhältnisse schloß er den 30. Juni 1784 einen Vertrag mit der Stadt (s. Reuß deutsche Staatskanzlei XVI. S. 142).

Zur Stadtgemeinde gehören folgende Parzellen:

  • 1) Briel, Hof mit 9 Einwohnern, eine geringe Badanstalt auf einer kleinen Anhöhe, eine kleine Viertelstunde nordöstlich von der Stadt, meist nur von den Landleuten der Umgegend als Waschbad benutzt.
  • 2) Burgelitz, Weiler mit 22 Einwohnern, 1/4 Stunde nördlich von der Stadt am Hammerweiher, gehörte um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts den Brandenburg in Biberach (s. oben).

  1. S. Jägers jurist. Magaz. für die d. Reichst. III S. 135 ff. „Grundgesetze der Reichst. Wangen“
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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_140.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)