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Wie und wann der Ort allmählig zur Stadt aufblühte, wissen wir nicht. Die ersten Schirm- und Schutzvögte der St. Gall’schen Güter in Schwaben waren die Gaugrafen des Argengaus, von welchen die Vogtei an die Welfen und die Grafen von Bregenz, und von diesen (1169 und 1180) an die Hohenstaufen überging. Die Ausdehnung der Vogteirechte und noch mehr die Fehden des Herzogs Welf mit dem Abt Ulrich von St. Gallen (1077–1090) hatten Wangen immer von den Welfen abhängig gemacht,[1] so daß die Stadt unter diesem und später unter Hohenstaufenschem Schutze den Kreis ihrer Freiheiten ungestört erweiterte. So kam es, daß schon K. Friedrich II. (laut Urk. vom 5. Febr. 1216)[2] die Stadt Wangen als eine dem Reiche unmittelbar angehörige Stadt anerkannte, dabei erklärte, daß die Reichsvogtei über Wangen immer bei seinen und seiner Nachfolger im Reiche Handen behalten werden solle, übrigens die Gerechtsame des Klosters St. Gallen, Kirchensatz und Zehenten, bestätigte und die Vogtei dem jeweiligen Reichsvogt von St. Gallen übertrug. Gleichwohl verpfändete sein Sohn Konrad IV. die Reichsvogtei über Wangen mit dem Blutbann an Rudolf von Tanne um 200 Mark Silber. Von diesem löste sich 1267 die Stadt selbst wieder aus, und wußte besonders in den Unruhen des Zwischenreichs ihre Reichsfreiheit und Unabhängigkeit von St. Gallen immer mehr zu befestigen, so daß K. Rudolf I. den 15. Okt. 1281 in Kolmar sie (jedoch ohne Präjudiz für die Rechte des Kl. St. Gallen) förmlich für eine freie Reichsstadt erklärte, und die nachfolgenden Kaiser ihre Privilegien bestätigten.[3] Diese bestanden


  1. Im J. 1080 nahm Herzog Welf dem Abt Ulrich alle Besitzungen im Allgäu. Arx. I. S. 282.
  2. Zum erstenmal abgedruckt in Jägers jurist. Magaz. für die deutschen Reichsst. III. S. 161.
  3. Dennoch verpfändet K. Adolf dem Abt Wilhelm von St. Gallen den 30. Jun. 1298 Wangen und Altstetten für 300 Mark Silber (Hugo, die Mediatis. S. 156), den 13. Jun. 1306 aber verkauft St. Gallen an die Stadt die Vogtei, die Erbgerechtigkeit der eigenen Leute des Klosters und andere Rechte. Nur den Zehenten in der Stadt und auf dem Lande behielt das Kloster, von welchem ihn 1369 die Wermeister zu Lehen trugen, s. oben. – Wieder verpfändete Kaiser Ludwig den 20. Febr. 1330 dem Grafen Hugo von Bregenz (Montfort) „unsere Stadt zu Wangen,“ wie er sich ausdrückt, und die Steuer zu Altdorf um 500 M. S., und in dem Theilbriefe zwischen Hugo und Rudolf einer, und ihrem Vetter Wilhelm von Montfort andererseits (1338) wird letzterem unter Anderem zugetheilt: „das Maieramt zu Wangen und was dazu gehört mit allen seinen Rechten und Gewohnheiten.“ Darauf entbeut Graf Hugo denen von Wangen, daß sie seinem Vetter Graf Wilhelm schwören sollen. Aber schon 1348, als K. Karl IV. dem Gr. Wilhelm alle seine Reichslehen bestätigte, ist die Pfandschaft über Wangen ausdrücklich ausgenommen und vom König der Stadt das Versprechen gegeben, sie ferner nie mehr, weder wegen seiner, noch wegen des Reiches Noth zu versetzen oder zu verkaufen, und Wenzeslaus wiederholte 1377 dieses Versprechen. Doch scheint die wirkliche Auslösung erst 1384 erfolgt zu seyn. Noch 1382 verkauft K. Wenzeslaus das Ammanamt in Wangen um 30 M. S. an Dietrich Wermeister, Bürger in Wangen, als erblichen Besitz, nachdem der Kaiser das im Jahr zuvor eingeführte Zunftregiment mit Bürgermeister, Amman und Rath, bestätigt hatte. Allein die Stadt löste dieses Erbamt aus, und erhielt 1394 vom Kaiser das Privilegium, ihren Amman selbst zu wählen.
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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_134.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)