Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vorzüglicher, als sehr häufig anderwärts; an gutem Fleisch fehlt es nie, das Bier steht keinem in der Nachbarschaft nach, und die Weine, welche man gewöhnlich aus dem badischen Oberland und aus den Seegegenden, seltener aus der Schweiz, bezieht, sind zwar wegen des minder raschen Absatzes etwas theuer, aber in nicht minderer Güte und Auswahl zu haben, als in manchen Landstädtchen der eigentlichen Weingegenden. Die Holzpreise s. oben.

Gemeindewesen.

Nachdem die gegenwärtige Regierung der Stadt eine Schuldenlast abgenommen hat, welche, wie wir unten sehen werden, den gänzlichen Ruin der Gemeinde herbeizuführen drohte, erfreut sich diese jetzt eines geordneten und vortheilhaften Zustandes. Statt aller Passiva besitzt die Stadt ein Vermögen von c. 10.000 fl. Kapitalien. Über das Grundeigenthum der Stadt s. die Tabelle. An Zinsen, Pachtungen, Walderträgniß, Rekognitionen, Lehen- und Grundgefällen, Lokalgebühren und Aufnahmsgeldern nimmt die Stadtpflege jährlich ein in runder Summe: 10.000 fl. Das Stiftungsvermögen ist unter zwei Verwaltungen getheilt.

a) Die Wohlthätigkeits-Stiftung, welche den Hospital, das ehemalige Leprosorium, und das Seelhaus begreift, besitzt

an Kapitalien 45.765 fl.
an Gütern, nach dem Pachtvertrag kapitalisirt 33.200 fl.
an Lehengütern im Werth von 25.000 fl.
Grundzinsen im Kapitalwerth von 14.000 fl.
Zehnten im Kapitalwerth von 54.000 fl.
171.965 fl.

b) Die Kirchenpflege enthält alle früher bestandenen Kapellen- und Bruderschafts-Pflegen, und besitzt

an Kapitalien 26.816 fl.
an Gütern 1.250 fl.
an Gebäuden (nach der Brandvers.) 20.300 fl.
an Grundzins-Kapital 5.200 fl.
Baufond-Kapital 2.000 fl.
55.566 fl.
Betrag des Stiftungs-Vermögens überhaupt 227.531 fl.

Passiva ruhen auf den Stiftungen keine.

Ortsnutzungen bezieht der Bürger, außer dem Holz aus den städtischen Waldungen in einem mäßigen Preise, nicht; dagegen dürfen die nicht begüterten Bürger die Allmanden unentgeldlich nützen und nach Belieben anbauen, s. o.

Das Wappen der Stadt besteht aus einem dreigetheilten Schild; die obere, horizontal abgeschnittene Hälfte hat drei halbe menschliche


Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_126.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)