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unbedeutend; sie betragen mit diesen kaum etwas über 250 fl. und werden besonders umgelegt. – Die der Korporation gesetzlich überlassenen Scortationsstrafen werden auf Unterstützung unehelicher Kinder verwendet, mit je 20 fl. für einen Knaben und 10 fl. für ein Mädchen. – Von der Garantie, welche die Oberamtspflege für die Sparkasse leistet, s. oben.

B. Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen.
1. Vermögen der Gemeinden.
a. Verzinsliche Kapitalien 18.905 fl.
b. Sonstige Forderungen 647 fl.
Summe: 19.552 fl.
2. Schulden der Gemeinden.
a. Verzinsliche Kapitalien 23.608 fl.
b. Sonstige Forderungen 39 fl.
Summe: 23.719 fl.

Die Einkünfte ohne die Gemeinde-Umlagen betrugen im Jahr 1839–40: 19.867 fl., die Ausgaben: 39.349 fl., die Gemeinde-Umlagen: 20.124 fl.

Die Stadt Wangen ist die wohlhabendste Gemeinde. Von den 26 Gemeinden des Oberamts sind 18 ganz schuldenfrei, und die Schulden der übrigen 8 sind auch nur von geringem Belang. Im Jahr 1823 hatten die Gemeinden des Oberamts noch 156.327 fl. verzinsliche Schulden, die Steuerreste bei den einzelnen Pflichtigen waren 17.812 fl. Gegenwärtig betragen die letzteren nur einige hundert Gulden.

Das Vermögen der Stiftungen beträgt nach dem Stande des Jahres 1840 an baarem Geld und Kapitalien 498.650 fl., mit Einschluß des Kapitalwerths der Gefälle beiläufig 650.000 fl.; die Schulden derselben belaufen sich auf 2560 fl., die Einkünfte auf 43.346 fl., die Ausgaben auf 38.829 fl. Die reichsten Stiftungen besitzt die Stadt Isny, dann Wangen, Kißlegg, Pfärrich und Friesenhofen.

4. Kataster und Steuern.

Das Kataster des Oberamts beträgt mit Einschluß der Grundherrschaften von


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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 095. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_095.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)