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den die Bürger im Bauern-Aufstande seiner Frau und seinen Kindern gewährt hatten, 1527 für todt und abgethan erklärte.

Die Stadt betrachtete es als ein besonders frohes Ereigniß, daß sie 1680 gegen Erlegung von 3000 fl. von der Pfandschaft befreit und unter Österreichische Herrschaft gestellt wurde, und verdankte dies hauptsächlich den geschickten Unterhandlungen ihres Bürgermeisters Georg Ferd. Molitor von Lewenburg. Gleichwohl war die Zeit der Pfandherrschaft diejenige Zeit, worin ihr innerer Wohlstand merklich zugenommen hat und die meisten Erwerbungen der Stadt und ihrer Stiftungen gemacht wurden, während ihr Vermögensstand von jener Zeit an immer mehr abgenommen hat. Von 1680 an blieb die Stadt Waldsee fortwährend unter Österreichischer Herrschaft, bis sie durch den Preßburger Frieden, 26sten Dezember 1805, von Österreich abgetreten und durch die Rheinische Bundesakte vom 12. Juli 1806 der Krone Würtemberg zugetheilt wurde.[1]

Die Verfassung und Verwaltung der Stadt war dieselbe, wie die der andern Österreichischen Donaustädte. Wie diese, so war auch Waldsee allmählig zu Rechten und Freiheiten gelangt, welche die Stadt so ziemlich in die Klasse unabhängiger Reichsstädte setzten. Im J. 1298 wurden der Stadt wegen ihrer erprobten treuen Anhänglichkeit an das Reich die Rechte und Freiheiten der Stadt Ravensburg, somit Stadtrecht verliehen. Herzog Leopold verlieh ihr aus Erkenntlichkeit (s. o.) 1375 das Recht, einen (Weg-) Zoll zu


  1. Wie oben bemerkt worden, war Waldsee eine der österreichischen fünf Donaustädte, welche durch den Preßburger Frieden an Würtemberg abgetreten wurden. Durch einen diplomatischen Schnitzer wurde aber in dem Friedensvertrage statt Waldsee die Stadt Ehingen, die nie zu den Donaustädten gehörte, als Donaustadt genannt, und erstere blieb ganz übergangen, vermuthlich, weil sie für einen Bestandtheil der Landvogtei gehalten wurde. Dies gab Veranlassung, daß das Recht der Besitznahme von Waldsee zweifelhaft blieb und Würtemberg und Bayern darum stritten, bis endlich die Rheinische Bundesakte für Würtemberg entschied.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 095. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_095.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)