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Saulgau gelegenen Orte Musbach, Unter- und Ober-Eggartsweiler, Reichenbach, Hopfenbach, Otterswang etc. dazu gehört haben, da sie später auch noch zu der aus dem Ertgau entstandenen Grafschaft Friedberg gehörten. S. u. Beschreibung des Ob. Saulgau S. 10. Zu dem Ramachgau gehörten dagegen ohne Zweifel die nördlichen Orte Steinhausen, Ingoldingen, Degernau, Schweinhausen, Stafflangen etc., welche dem Landkapitel Biberach zugetheilt waren.

Zweifelhafte Gaue sind: Der Schussengau. Im J. 1152 bestätigt Herzog Heinrich der Löwe dem Kloster Weissenau Güter in villis pagi Schuzengeu Neugart Ep. Const. p. LXXVI. Vermuthlich aber war der Gau nur ein aus dem Ertgau oder Argengau entstandener Untergau, wenn anders die Benennung nicht bloß geographisch war.

Der Heistergau. Nach Neugart, No. 155, schenken die Grafen Chadoloch und Wago dem Kloster St. Gallen im J. 805 unter Anderem auch die Kirchen in Heistilingaue, Hochdorf etc. Neugart erklärt zwar ersteres durch Hailtingen, Oberamt Riedlingen, und ihm folgte auch die Beschreibung dieses Oberamts, S. 7 und 11; gleichwohl dürfte darunter eher Heisterkirch und sein Bezirk zu verstehen seyn, wo sich der Namen „Heistergau“ noch erhalten hat.[1]


  1. Es ist dies der Fall hauptsächlich auch in dem „Heistergauer Forst“, der als vormaliges Schwabenlehen im Besitze des Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee sich befindet. Der Forst umfaßte mehrere Quadratmeilen, wovon ein Theil ehemals zur Landvogtei gehörte. Durch Vergleich vom 20. September 1587, bestätigt vom Kaiser Rudolph II. 1591, kam er an das Waldburgische Haus gegen Verzichtleistung auf die forstliche Ober- und Jagdbarkeit im Altdorfer Walde und zu und um Waldburg und Abtretung des Dorfs Baienfurt. Theile davon gingen mit Vorbehalt für den Heimfall an Schussenried und später auch an Aulendorf über. Dieser Forst umfaßte nach einer Karte, die in Folge eines 1511 zu Insbruck mit der Landvogtei geschlossenen Vertrags aufgenommen wurde, gerade den Bezirk Heisterkirch und mit ihm fast alle diejenigen Orte, welche zu der alten Herrschaft Waldsee gehörten, s. Heisterkirch.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 070. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_070.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)