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mit 128 Stöcken, Unter-Schwarzach mit 112 Stöcken, Steinach mit 78, Bergatreute mit 75 Stöcken, Heidgau mit 68 und Michelwinnenden mit 65 Stöcken.

6) Schnecken werden zwar viele verzehrt, aber Schneckengärten gibt es keine, man bezieht die Schnecken von Außen.

d. Jagd und Fischerei.

1) Jagd. Der Wildstand ist oben schon abgehandelt. In sämmtlichen Besitzungen der standesherrlichen Häuser Waldburg, Königsegg-Aulendorf und Sternberg gehört auch die Jagd denselben mit Ausnahme der freien Pürsche. In den gräflich von Sternbergischen Orten Molpertshaus und Michelwinnenden gehört die Jagd dem Fürsten von Waldburg. Auf Hochdorfer Markung ist die Jagd zwischen dem Fürsten von Waldsee und dem Staat (früher Stadion zu Warthausen) getheilt. Der freie Pürschbezirk zwischen der Donau und der Riß berührt das Oberamt an der nördlichen Grenze auf der Markung von Sattenbeuren, läuft von dem Kirchthurme in Kappel in gerader Richtung auf den Ursprung der Schussen zu, von da aus an der Nicolauskapelle bei Olzreute vorbei an die St. Leonhardskapelle (dem Gottesacker von Winterstettendorf), von hier aus nach dem Laufe der Riß bis Biberach. Die Gemeinden Steinhausen, Ingoldingen, Winterstettenstadt, Schweinhausen, Appendorf und Stafflangen liegen innerhalb der freien Pürsch, und haben ihr Jagdrecht verpachtet. Ob die Orte Sattenbeuren, Kleinwinnenden, Hervets- und Gensenweiler noch dazu gehören, liegt nach dem freien Pürsch-Bereit-Beschrieb vom 6. Nov. 1722 noch im Streit. Die standesherrlichen Jagden stehen in eigenem Betrieb, die des Staats und der Gemeinden sind verpachtet. Die fürstlich Wolfegg-Waldsee’schen Lehenholden sind zu gemessenen Hand- und Fuhrfrohnen verpflichtet; in den gräflich Sternbergischen Ortschaften haben die holzberechtigten Lehenleute ungemessene, die nicht berechtigten dagegen gemessene Frohnen von 2–4 Tagen zu leisten. Über Wildschaden können bei dem unbedeutenden Wildstand keine rechtlich begründeten Klagen erhoben werden. Wilddiebereien kommen selten vor.


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 052. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_052.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)