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welche ohne Zweifel Helfensteinische oder Alpeckische Dienstleute waren und als solche die Burg mit Zugehör zu Lehen trugen. Ein Ulrich von Kaltenburc erscheint urkundlich 1264, ein Otto v. K. 1280 und andere später häufig. Sie waren auch zu Bissingen, Ober-Kochen und anderwärts begütert (s. auch N. Stotzingen), Kaltenburg selbst aber scheinen sie schon frühzeitig verloren zu haben. Denn 1307 kauften Wilhelm, Hans und Otto von Riedheim die Burg von Graf Ulrich von Helfenstein, und von dieser Zeit an findet man die v. R. in ihrem Besitze, jedoch nicht unabhängig und auch nicht ganz ununterbrochen. 1441 ward Konr. v. Riedheim von der Stadt Ulm, als Nachfolgerin im Besitze der Grafschaft Helfenstein zu einem Vogt zu Kaltenburg, einem Burgvogt bestellt, der das Schloß auf seine Selbstkosten bewahren solle der Stadt und seines Bruders seel. Söhnen, Ulrich und Hansen v. R., ohne Schaden. Durch Vertrag von 1521 und 1610 mit der Stadt Ulm, war den Besitzern die hohe Gerichtsbarkeit innerhalb des Schlosses, auch die kleine Jagd auf einem bestimmten Bezirke eingeräumt. Andere Verträge von 1608 und 1610 bestimmen das Fischrecht in der Lone. Im 15. Jahrhundert hatten die v. Gravenegg Antheil an Kaltenburg wie an Stetten. Im J. 1821 wurde die Herrschaft Kaltenburg mit Stetten an den jetzigen Besitzer verkauft, von dem sie 1822 von dem Lehensverbande frei gemacht wurde, s. o.

d. Reuendorf, ehemals auch Reihendorf, ein kathol. Weiler, 1/2 St. nordwestlich von Kaltenburg auf einer weiten Ebene über dem Lonthale, mit 32 Einw., Fil. von Lonthal. Den großen Zehnten bezieht die Pfarrei Lonthal, zum Theil auch der Staat, den kleinen die Pfarrei Lonthal und auf dem Zehntbezirke des Staats die evang. Pfarrei Bissingen, wohin ehemals ein Theil des Weilers eingepfarrt war. Die Gefälle sind unter denen von Stetten begriffen. Im Übrigen theilt der Weiler seine Verhältnisse mit Kaltenburg und Stetten. Den Hauptbestandtheil des Weilers macht ein dem Gutsherrn und zu dem Schloß Kaltenburg gehöriger Hof, das Reuendorfer Hofgut genannt, das früher von der Gutsherrschaft selbst bewirthschaftet wurde, nun aber an die Einwohner von Reuendorf und Lonthal verpachtet ist. Als in dem vorigen Jahrhundert die Bayerische Lehensherrschaft

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_240.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)