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4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamts mit Einschluß der Grundherrschaften beträgt von

Grundeigenthum 349.066 fl. 1 kr.
Gefällen 53.252 fl. 58 kr.
Gebäuden 4.365.085 fl.
Gewerben 12.689 fl.
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4.760.092 fl. 59 kr.

Die directe Steuer pro 1834/35 war:
Grundsteuer 34.287 fl.
Gefällsteuer 3642 fl.
Gebäudesteuer 12.938 fl.
Gewerbesteuer 13.623 fl.
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64.490 fl.

Auf die Quadratmeile kommen demnach 8716 fl. Steuern, und auf 1 Person 2 fl. 6 kr.

Durch das provisorische Cataster von 1821 erhöhte sich die Steuer um 10.519 fl. (bis 1822 hatte sie an 2.400.000 fl. 47.010 fl. betragen), weitere Erhöhungen ergaben sich durch Veränderungen in dem Cataster, namentlich durch Ankäufe des Grafen von Maldeghem, der Staatsgüter und Gefälle an sich brachte.

Das nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffene Cataster der Grund- und Gefällherren, welches in der IV. Tabelle nur summarisch angegeben ist, vertheilt sich unter dieselben folgendermaßen:

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1836, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_066.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)