Seite:Oberamt Ulm Seite 037.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

2. Vermögen.
A. Im Ganzen.

Das hier in der früheren Weise zu Geld berechnete Vermögen ist in den Tabellen nach Art, Vertheilung und Größe enthalten. Es betragen

1) das Grundeigenthum 8.438.132 fl. 40 kr.,
2) die Gebäude 4.678.680 fl.   —   "
3) das Vieh 592.041 fl.   —   "
____________________
13.708.853 fl. 40 kr.,

eine Summe, die noch größer erscheinen würde, wenn der Werth der Gebäude, statt nach dem Catasteranschlag, nach dem Anschlag der Brandversicherung angenommen würde. In Beziehung auf das Vermögen an Gebäuden ist Ulm dennoch unter allen bis jetzt beschriebenen Oberämtern das reichste, in Beziehung auf die Gesammtsumme steht es nur dem OA. Riedlingen nach.

 Von obigem Vermögen ist
a) steuerfrei
 1) Grund-Eigenthum 160.531 fl. 20 kr.
 2) Gebäude (196 à 1600 fl.) 313.600 fl.
_____________________
474.131 fl. 20 kr.

b) steuerbar
 1) Grund-Eigenthum 8.277.601 fl. 20 kr.
 2) Gebäude 4.365.080 fl.
_____________________
12.642.681 fl. 20 kr.

Das steuerfreie Vermögen an Grund-Eigenthum und Gebäuden verhält sich demnach zu dem steuerbaren wie 1:261/2 oder es beträgt 1/27 des Ganzen. Mit dem Geldwerth des Viehstandes beläuft sich das steuerpflichtige Vermögen auf 13.234.722 fl. 20 kr., und es kommt im Durchschnitt auf 1 Einwohner ein Vermögensstand von 429 fl., ohne den Werth des Viehs von 409 fl. 57 kr.

In Vergleichung mit andern Oberämtern steht Ulm in der Mitte.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1836, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_037.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)