Seite:Oberamt Ulm Seite 009.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

a. Das Göcklinger Ried, auch das taube Ried genannt. Es wird auf der einen Seite von der Donau, auf der andern von dem Fuße des Hochsträßes begrenzt, und ist eine Fortsetzung des bei Ehingen beschriebenen Erbacher Rieds. Seinen Namen Göcklinger Ried hat es von dem anliegenden Dorfe Göcklingen. Es wird zur Ulmer Markung gerechnet, obgleich das Eigenthumsrecht getheilt ist. Das Ried hat von der südlichen Oberamtsgrenze an eine Länge von anderthalb Stunden und eine Breite von 1/2 Stunde, ehe es sich zwischen dem Kuhberge und der Donau zuspitzt. Jenseits der Donau, bei dem Einfluß der Iller, stößt das große „Ulmer Ried“ an, das ebenfalls zur Markung Ulm gehört, aber auf bayerischem Gebiet liegt. Das Göcklinger Ried wird als Weide und zu Torfstichen benutzt.

Die Stadt Ulm hatte längst die Absicht es zu kultiviren, wurde aber immer durch die Mittheilhaber an dem Weiderecht daran gehindert.

b. Das Langenauer Ried. Dieses dehnt sich unterhalb Ulm von Elchingen bis an die Oberamtsgrenze bei Nieder-Stotzingen und Riedhausen in einer Länge von mehr als 3 Stunden und in einer Breite von ungefähr 1 Stunde auf württemb. Gebiete aus. Auf der südöstlichen Seite wird es von den Markungen und Rieden der bayerischen Städte Leipheim, Günzburg und anderer Orte, auf der andern Seite vom Fuße der Alp und den Feldern der Orte Langenau, Rammingen, Asselfingen und Stotzingen, welche sich in das Ried theilen, begrenzt. Der in dem Ried aus dem Grimmensee entspringende „Schwarze Graben“ trennt die Fläche in zwei Theile, wovon der obere „das Ried“ im engern Sinn, der untere „das Moos", von einem ehemaligen Birkenwäldchen auch das Birkenmoos genannt wird, neuerlich aber den Namen Wilhelmsfeld erhalten hat. Das Ried selbst wird durch die Nau wieder in das Westerried und das Osterried, das westliche und das östliche Ried getheilt. Das Ried ist schon seit längerer Zeit in soweit benützt, daß es theils zu Torfstichen, theils zu einmähdigen Wiesen dient, und an seiner

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1836, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_009.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)