Seite:Oberamt Tettnang 247.jpg

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  • 2) Bechlingen, W. mit 50 k. Einw., Filial von Tettnang, an der Landstraße von Ravensburg nach Tettnang, bestehend aus 2 Bauerngütern und 6 Sölden. Vergl. auch S. 84.
  • 3) Brand, W. m. 107 k. Einw., Fil. von Brochenzell, mit Unter-Meckenbeuern fast zusammenhängend, an der Landstraße von Ravensburg nach Friedrichshafen. Im Jahr 1780 wurde von Östreich, als damaligem Landesherren, ein Waldtheil zum Ausstocken und Cultiviren lehensweise abgegeben; auf die urbar gemachten Plätze wurden Häuser gebaut, und so nach und nach dieser Weiler gebildet. Die Plätze sind nun alle allodificirt.
  • 4) Brugg, W. mit 31 k. Einw., Fil. von Brochenzell, an der Schussen, bestehend aus 3 Bauernhöfen. Von 1714 bis 1754 war der Ort als Montfortische Pfandschaft im Besitze des Klosters Weingarten.
  • 5) Buch, W. mit 133 k. Einw., Fil. von Kehlen, an der Landstraße von Ravensburg nach Friedrichshafen. Die Einwohner treiben neben ihrem Landbau auch Leinenweberei.
  • 6) Fünfehrlen, W. mit 66 k. Einw., Fil. von Tettnang, an der Landstraße von Tettnang nach Ravensburg; der Spital Tettnang hat hier ein Lehen.
  • 7) Habacht, H. mit 20 k. Einw., Fil. von Tettnang, aus 2 Sölden bestehend.
  • 8) Hirschach, W. mit 35 k. Einw., Fil. von Tettnang, an der Landstraße von Ravensburg nach Tettnang, aus einem Bauernhof und 3 Sölden bestehend. Die Zehnten daselbst hatte Montfort als Lehen vom Hochstift Constanz.
  • 9) Hohenreute, W. m. 22 k. Einw., Fil. v. Ober-Eschach, bestehend aus 1 zinseigenen Gut, 1 herrschaftl. Lehenhof und 1 Sölde. 1564 kommt Philipp, Schenk v. Winterstetten, bei Graf Haug v. Montfort, als seinem gnädigen Herren, um die Erlaubniß ein, auf dem Hof zu Hohenreute, den er von Joh. Roschach v. Lindau erkaufte und der in der Herrschaft Tettnang hoher und forsteilicher Gerichtsbarkeit gelegen, ein Wohnhaus für sich zu bauen, was ihm unter der Bedingung verwilligt wird, daß das Gut die Eigenschaft eines Montfortischen Meierhofes behalte.
  • 10) Höll; W. mit 57 kath. Einw., Fil. von Tettnang, an der Landstraße von Tettnang nach Ravensburg. Die Einwohner sind lauter Söldner, welche sich auf herrschaftlichem Boden ansiedelten. Unter Östr. Herrschaft war daselbst eine Zollstätte.
  • 11) Kau, W. mit 186 k. Einw., Fil. von Tettnang, ein ausgedehnter weitläufiger Weiler, der zum Theil an die Straße von Friedrichshafen nach Tettnang stößt. Der Weiler ist erst seit 1780 durch Ausrodung eines Theils des Tettnanger Waldes (Gehau, Kau?) entstanden. 1806 bestanden daselbst 24 herrschaftl. Lehengüter und 2 eigene Güter; die ersteren sind nun bis auf 5 allodificirt. Die Einwohner sind meistens Weber, darunter einige Baumwollenweber.
  • 12) Kratzerach, W. mit 21 k. Einw., Fil. von Tettnang, aus 2 Bauernhöfen bestehend.
  • 13) Moos, W. mit 24 k. Einw., Fil. von Tettnang, aus 3 Bauernhöfen bestehend. 1365 verkauft Graf Heinrich v. Montfort sein Gut zu Obermoos und zu Niedermoos bei Tettnang an seinen Schreiber, Mäcken den Keller, um 248 Pfd. Heller, und Hans Keller von Tettnang übergibt 1427 seiner Schwester Sohn,

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_247.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)