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So hatte also die Stadt Buchhorn allein, ohne Hofen, 9 geistliche Stellen, wenn man auch die der oben erwähnten 3 Helfer als darunter begriffen annimmt. Ihre Zahl verminderte sich aber nach und nach und am Ende waren, noch zu reichsstädtischen Zeiten, neben der Pfarrstelle, nur noch zwei übrig, die St. Jakobs-Kaplanei und die Heiligkreuz-Kaplanei, wovon die eine 1812 ebenfalls aufgehoben wurde.[1]

In ältern Zeiten hatte Buchhorn auch neben dem Kloster in Hofen ein Nonnenkloster innerhalb seiner Mauern. Es stand auf dem Platze bei dem Schulhause, das Gebäude wurde erst unter Bayerischer Regierung an den Bürger und Bierbrauer Jos. Schafmayer verkauft. Das Kloster wurde die weiße Sammlung genannt. Die Schwestern lebten nach der dritten Regel des h. Benedicts. Im Jahr 1271 verlieh der Bischof Eberhard von Constanz dem Kloster verschiedene Rechte; 1319 nahm es der Papst Johannes XXII. in seinen Schutz; 1338 vermachte Graf Hugo von Bregenz in seinem Testament dem Convent in Buchhorn 11 fl., und dem zu Hofen, oder dem Propst daselbst, 28 fl. Im Jahr 1640 wurde das Kloster mit dem Kloster Löwenthal vereinigt, s. S. 131.

Unter den besondern Ereignissen und Schicksalen der Stadt heben wir noch Folgendes aus. Im Jahr 1292 wurde Buchhorn, in Folge der damaligen Fehden, von


  1. Von dem Daseyn der genannten Kaplaneien und Kapellen zeugen auch folgende Stellen. 1578 beschwert sich der Pfarrer Katzmaier in Buchhorn: er müsse überall in der Pfarrkirche, im Spital zum heil. Kreuz, zu St. Wolfgang den Communikanten-Wein und den Johannis-Trunk hergeben. 1647, da von neuen Vereinigungen die Rede war, verlangte der Abt von Weingarten von den Buchhornern Bericht über die Beschaffenheit und die Einkünfte nicht nur der zum Theil schon vereinigten Pfründen zum heil. Kreuz, St. Sebastian und St. Jakob, sondern auch des heil. Kreuzes vor dem Thor, die St. Georgen-Pflügers-Pfründ genannt, der Spannagels-Kaplanei und St. Wolfgang. – Das Patronatrecht der Pfarrei sowohl, als auch der Kaplaneien hatte das Kloster Weingarten, nur von der St. Jakobs-Kaplanei hatte es die Stadt vertragsmäßig, bei den übrigen hatte sie dem Kloster zwei Candidaten vorzuschlagen.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_176.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)