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Häfen, sowohl den der Stadt, als den bei dem Schlosse. Beide haben auch das gleiche Recht des unbeschränkten Schifffahrts-Betriebs. Die Ausübung des Rechts ist aber in Folge der Zollverhältnisse und weil dermalen nur ein Dampfschiff vorhanden ist, in der Art getheilt, daß in dem Stadthafen Kaufmannsgüter und Früchte, in dem Schloßhafen aber alle andere land- und forstwirthschaftliche Gegenstände und sonstige Roherzeugnisse ein- und ausgehen. Das Dampfboot, ein Boot mit 20 Pferdekraft, ist 115 W. F. lang und 191/2 F. breit, und hat eine Ladungsfähigkeit von 1000 bis 1100 Ctr. Es geht, mit Ausnahme des Sonntags, täglich zwischen Friedrichshafen und Rorschach hin und her; und ist zugleich Postschiff. Den Weg nach Rorschach, 51/10 St., legt es in der Regel in 21/4 St. zurück. Die andern Schiffe bestehen in einem großen Segelschiff, sogenanntem Marktschiffe, mit einer Tragfähigkeit von 1200 Ctr., in einem mittlern Segelschiffe mit der Hälfte der Tragfähigkeit und in einem Anhängschiffe. Da das Dampfschiff sowohl, als die Segelschiffe nur zwischen Friedrichshafen und Rorschach hin- und hergehen, und andere Dampfboote nicht nach Friedrichshafen kommen; so bleibt der Verkehr mit den übrigen Bodenseehäfen auf die auswärtige Segelschifffahrt beschränkt. Es kommen regelmäßig wöchentlich 4 Schiffe von Romanshorn, 1 Schiff von Rheineck, 1 Schiff von Constanz und zuweilen auch Schiffe von Fußach und andern Orten an, und ganz neuerlich macht das Dampfboot wöchentlich auch eine Fahrt nach Fußach. Von auswärtigen Schiffern erhebt die Dampfschifffahrts-Gesellschaft ein Abfahrtsgeld von 2 kr. von 1 Ctr. Kaufmannsgütern, 6 kr. von 1 Sack Kernen und 3 kr. von 1 Person. Da jedoch diese Abgabe nur auf dem Grund der Gegenseitigkeit beruht, neuerlich aber Östreich und St. Gallen mit dem Beispiel der Aufhebung derselben, so wie überhaupt der Befreiung der Schifffahrt von allem Zwang vorangegangen sind, so ist zu hoffen, daß sie zum Besten des


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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_157.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)