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Priesters Engelbert zu Manzell (Manuncella) die Kirche zu Manzell (Basilica in Manuncella) mit Zugehör auf Lebenszeit zu Theil werde. Neugart, C. D. No. 195 u. 627. Hiernach war die Kirche mit Zugehör Eigenthum des Klosters St. Gallen, hatte damals schon ihren eigenen Priester und wird, zur Unterscheidung von gewöhnlichen Kapellen, Basilica genannt. Außer dem Kloster St. Gallen hatten aber auch noch Andere Theil an den Gütern zu Manzell, es befand sich sogar der Sitz einer adeligen Familie daselbst, denn 1216 und 1220 kommen Heinrich und Hermann von Manzell als Besitzer des Guts Bibrugg vor; 1250 vermachte Heinrich von Ravensburg, der Sohn Dieto’s von Aistegen (Löwenthal), dem Kloster Weißenau seine Leute und Güter zu Manzell. Mit der Kirche und deren Gut findet man um diese Zeit die Grafen von Nellenburg von dem Kloster St. Gallen belehnt, von welchen sie die v. Summerau wieder als Afterlehen hatten. Die Brüder Albert und Heinrich von Summerau schenkten 1229 zum Seelenheil ihres auf einem Kreuzzug umgekommenen Bruders Cuno, dem Kloster Weißenau die Kirche und deren Güter, und machten sie durch Unterstellung anderer Besitzungen von dem Lehensverbande frei. Vergl. Summerau. So befand sich Weißenau im Besitze der Güter und der Kirche zu Manzell. Die von Heinrich von Ravensburg vermachten eigenthümlichen Güter bildeten den Grund der später noch durch einzelne Käufe und Schenkungen vergrößerten Domäne des Klosters, welche unter dem Namen Pfleghof begriffen wurde. Die Kirche wurde mit dem Pfarrwiddum schon 1230 dem Kloster incorporirt und daher von einem Klostergeistlichen versehen, der zu Manzell seinen Sitz hatte, und meist auch das Klostergut verwaltete. Im 30jährigen Krieg 1634 brannte, mit Ausnahme der Kirche, ganz Manzell und damit auch der Pfarrhof, von den Schweden angezündet, ab. Von dieser Zeit wurde kein ordentlicher Gottesdienst mehr gehalten, bis endlich auf vielfache Klagen der Manzeller das Kloster Weißenau 1710 einen neuen Pfarrhof herstellen ließ und wieder einen Geistlichen in den Ort setzte. Da jedoch das Kloster zur Pfarrwohnung einen erledigten Lehenhof verwendete, dessen Heimfall zweifelhaft war, so gerieth es darüber mit der Östreichischen Landvogtei, welche über die Rechte der Lehensbauern wachte, in lange verdrießliche Händel, die erst im Jahr 1712 beigelegt wurden. Als das Kloster Weißenau 1802 und 1803 aufgehoben und dem Grafen von Sternberg zugetheilt wurde, nahm Östreich Kraft des Heimfallrechtes, unter Anderem auch Manzell mit Zugehör in Beschlag, und so kam die Besitzung schon 1805 mit der Landvogtei an die Krone Würtemberg. Durch die mit Sternberg im Jahr 1814, wegen der


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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_134.jpg&oldid=- (Version vom 30.7.2017)