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fahrender Güter etc. Graf Ulrich d. ä. ertheilte ihr unterm 29. Novbr. 1462 mit Zustimmung seines Bruders Heinrich einen Freibrief, nach welchem sie nicht höher als mit 1 Pfenning von 1 Pfund Hauptgut nach eigener Fassion besteuert werden, alles Fall- und Hauptrecht, Faßnacht-, Hühner- , auch Käsegeld (von Tragschweinen) aufgehoben seyn sollten, kein Bürger, der „Tröstung zum Recht“ (Bürgschaft) leistet, Criminalfälle ausgenommen, in das Gefängniß gelegt werde, daß sie bei ihren Gerichten, Freveln und Zöllen bleiben, jedoch daß der Gräfliche Ammann 1/3 von Freveln unter 10 Pfd. erhalten, größere Frevel aber und die hohe Gerichtsbarkeit den Grafen gehören soll, daß endlich Bürgermeister und Rath mit Wissen und Willen des Grafen gesetzt werden, und jeder neue Herr bei der Huldigung die Freiheiten bestätigen solle. Derselbe Graf Ulrich stellte der Stadt, Montags vor St. Nikolaus 1476 einen Brief darüber aus, daß er ihr gestattet habe, „eine Metzig, ein Kornhauß, ein Waghauß, eine Leinwat-Meß und Schau zu errichten,“ von welchen der Zollertrag der Stadt, das Schau-, Stand-, Meßgeld, Zins zu 2/3 gleichfalls der Stadt, zu 1/3 aber dem Grafen gehören sollten. Im Jahr 1578 befreien die Brüder Georg und Hans v. Montfort die Bürger von Tettnang, obwohl sie von undenklichen Zeiten her des uralten Stammes der Grafen v. Montfort leibeigene Leut gewesen, auf ihr Bitten und weil nach aller Erfahrung die mit Leibeigenschaft behafteten Communitäten schwerlich zu ansehnlichen Handthierungen und Gewerben kommen mögen, gegen eine bestimmte Abfindungssumme von der Leibeigenschaft, mit Ausnahme einiger Wenigen, welche lieber im alten Stande der Leibeigenschaft bleiben wollten. Zugleich wurde der bisherige Abzug, welcher im 1/3 des Vermögens der Wegziehenden bestand, bedeutend vermindert.

Über die Tettnanger Münze s. Langenargen.

Die Stadt hatte in frühern Zeiten einen glücklichen Wohlstand erreicht, durch den 30jährigen Krieg wurde


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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_120.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)