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unter derselben Regierung verwaltet. Das Kloster Kreuzlingen unterhielt einen eigenen Statthalter, der zu Buchhorn seinen Sitz hatte, zu Hofen befand sich ein Weingartischer Rath und Vogtei-Verwalter.

Die verschiedenen Besitzungen bildeten in Beziehung auf Steuern eigene Landschaften mit Landschaftskassen, s. S. 78.

Durch den Reichsdeputations-Schluß von 1803 kam die Reichsstadt Buchhorn an Churbayern, das Kloster Weingarten mit seinen Besitzungen an den Fürsten von Nassau-Oranien, das Kloster Weißenau an den Grafen von Sternberg-Manderscheid, und Ochsenhausen an Metternich, die Kloster Kreuzlingische Herrschaft Hirschlatt aber wurde dem Fürsten von Hohenzollern-Hechingen zugetheilt. Wie Östreich einen Theil der Weingartischen, Weißenauischen und anderer geistlichen Besitzungen vermöge des Heimfallrechts in Beschlag genommen und welche Verträge es darauf mit den Betheiligten geschlossen hat, ist schon bei Ravensburg gezeigt worden.

Durch den Preßburger Frieden von 1805 fiel die Landvogtei Schwaben und mit ihr das von Nassau an Östreich abgetretene Priorat Hofen und die Herrschaft Liebenau an die Krone Würtemberg, die Graf- und Herrschaft Tettnang aber an die Krone Bayern; 1806 wurden die Weingartischen Besitzungen des Fürsten von Nassau-Oranien, so wie die Weißenauischen des Grafen von Sternberg und das Ochsenhausische Schloß Herschberg der Würtembergischen Hoheit unterworfen und die ersten bald darauf völlig in Besitz genommen. 1810 wurden Tettnang und Langenargen mit der Landeshoheit über die Lindauischen Besitzungen von Bayern an Würtemberg abgetreten. Im Jahr 1813 kaufte endlich Würtemberg von dem Fürsten von Hohenzollern-Hechingen auch die Herrschaft Hirschlatt und befand sich damit in dem Besitz des ganzen Oberamtsbezirks.


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_102.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)