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Lehen wurde der Fall in Natur oder nach gerichtlicher Schätzung erhoben. Der bei klösterl. Weingartischen und Weissenauischen Lehen übliche Fall ist schon beim Oberamte Ravensburg beschrieben. Auf dem Landvogteigebiete richtete sich der Fall nach Roßbauen, von je 9 Jchrt. Acker wurden 1 fl. 39 kr. bei Sterbfällen berechnet.

Der Schlauf (Hauptrecht, auch Häsfall, d. h. Kleiderfall) bestand bei den Tettnangischen Landvogteiischen und Hirschlattischen Lehen im besten Kleid, das aber nur in der Herrschaft Liebenau in Natur oder nach gerichtlicher Schätzung eingezogen wurde, bei den klösterl. Löwenthalischen Lehen wurde er zu 2–5 fl. berechnet, bei den übrigen immer 1 Pfd. Pfenning dafür bezogen. Als Gegenleistungen bezogen die Lehenleute in der Regel das zu den Lehengebäuden nöthige Bauholz und theilweise Brennholz in bestimmtem Betrag, so wie Ersatz für die hälftigen Dachplatten bei einem neuen Lehengebäude, wenn ihnen der Bezug bei neuen Belehnungen nicht ausdrücklich entzogen wurde. Der größte Theil der Lehengüter ist nunmehr allodificirt. Sämmtliche Unterthanen der ehemaligen Herrschaften Tettnang und Argen waren, mit Ausnahme der Einwohner von Tettnang, vormals Leibeigen und in Folge ihrer Leibeigenschaft zu ungemessenen Frohnen verbunden. 1739 schloß die Landschaft Tettnang mit dem Grafen v. Montfort einen Contract ab, nach welchem die Unterthanen für alle und jede Frohnen jährlich 2500 fl. Pacht zu bezahlen hatten, eine Summe, die sich allmählig auf 3000 fl. erhöhte. Als Bayern im Jahr 1808 die Leibeigenschaft aufhob, verweigerten die Pflichtigen die Bezahlung dieser Summe, und erst 1827 wurde dieses Frohnsurrogatgeld im Wege des Vertrages auf 1500 fl. herabgesetzt und als ein auf dem Gemeindeeigenthum haftender Grundzins bestimmt. Die Unterthanen der Herrschaft Schomburg waren zu unentgeldlichen Fuhr- und Handdiensten für das herrschaftliche Gut in Schomburg verbunden, die der Herrschaft Liebenau und der vormals


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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 072. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_072.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)