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Das Gewerbs-Cataster beträgt nach der Revision von 1835 von

Handwerkern und Kleinhändlern 1718 fl. 36 kr.
Handlungen 340 fl. 24 kr.
Mühlen und anderen Werken 561 fl. 32 kr.
Wirthschaften 501 fl. 4 kr.
Getränke-Fabriken     162 fl.     16 kr.
Zusammen           3283 fl. 52 kr.

Das Cataster beträgt also ungefähr die Hälfte von dem des Oberamts Ravensburg. Auf einen Gewerbetreibenden kommt im Durchschnitt ein Kataster-Ansatz von 1 fl. 57 kr.



VI. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren und deren Besitzungen.

Außer der Königl. Hof-Domänenkammer und dem Baron v. Grempp sind keine Grundherrschaften im engern Sinn neben dem Staat im Oberamtsbezirk. Beide Theile besitzen nur eigenthümliche Güter, und zwar:

Die Königl. Hofkammer mit dem Zehntrechte

1) den Hof Seewald mit 141 Morg.
2) die Trautenmühle mit 20 Morg. Gütern.
3) das Schloßgut Friedrichshafen mit 2463/4 Morg. Gütern.
4) auf den Markungen von Löwenthal, St. Georgen und Allmannshofen 5245/8 Morg. Feldgüter.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 070. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_070.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)