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laut Urkunden, K. Friedrich III. die Grafschaft wieder an den Grafen Wilhelm von Montfort für 230 und 170 M. S., und Herzog Leopold bestätigte die Pfandschaft 1317 und 1318 für weitere 300 und wieder 170 M. S.

Lange Zeit blieben die Grafen von Montfort im pfandschaftlichen Besitze der Grafschaft, bis diese endlich nach mancherley Wechsel der Verpfändungen i. J. 1452 von Hz. Sigmund von Östreich an den Erbtruchseßen Eberhard, Grafen von Sonnenberg sammt Scheer und der Vogtey über die Dörfer Tissen und Dürmentingen, „die desselben Eberharten aigen sind, und die Vogtey zu unserm Schloß zum Bussen gehört,“ für 32.000 fl. verkauft wurde[1]. Welche Streitigkeiten über diesem Besitzthum zwischen Östreich und dem Truchseßischen Hause entstanden sind, und wie endlich dieselben i. J. 1680 und 1695 beygelegt worden, ist schon S. 12 erzählt. Wir bemerken hier noch, daß der Besitz der Grafschaft dem Truchseßischen Hause nicht nur von Seiten Östreichs, sondern auch von den eigenen Unterthanen sehr sauer gemacht worden ist. Immer unzufrieden mit ihrer Herrschaft, trieben es letztere, und insbesondere die eigentlichen Bewohner des alten Dingaus, in welchen sich noch das Gefühl einer freyen alten Landesgemeinde regte, während die Herrschaft sie unter das Joch der Leibeigenschaft zu beugen suchte, bis zur offenen Empörung. Unter Vermittlung einer K. Commission wurde endlich 1686 unter folgenden Bedingungen die Ruhe wieder einiger Maßen hergestellt: 1) die Unterthanen bleiben von aller Leibeigenschaft frey; dagegen haben sie gemessene Frohnen zu leisten, und sind der Herrschaft steuer- und abzugspflichtig; 2) die Herrschaft soll nur das


  1. Daß schon früher einzelne Theile – Vogteyen, Herrschaften, wie z. B. Saulgau, Bussen, Dürmentingen, von der Grafschaft losgerissen oder eximirt worden sind, daß aber die Eximirung sich in der Regel nur auf den Etter der Ortschaften erstreckte, ist schon bemerkt, bey Saulgau auch angedeutet worden, auf welche Weise dies geschehen seyn mochte. S. S. 13.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_202.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)