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Königsegg i. J. 1584 für 1100 fl. verkauft hatten, gehörte zu Altshausen, das Übrige zu Weingarten. Durch den Pfandschaftsvertrag von 1759 waren die Hoheitsrechte über den ganzen Ort an ersteres gekommen.

4) Hundsrücken, ein kath. Weiler, 1/4 St. westlich von Boms, am Waldrücken, über welchen die große Wasserscheide zieht, mit 29 Einw., Filial von Boms. Die Zehnten bezieht, vom Kloster Sießen her, Thurn und Taxis, für den Heuzehnten die K. Hofkammer ein Geldsurrogat. – I. J. 1407 verkaufte Sophia von Essendorf, Ulrichs von Steinhausen Gemahlin, an das Spital Saulgau 2 Höfe zu H. um 55 lb H. 1467 verkaufte Marquart von Königsegg gleichfalls an das Spital und die Kirche zu S. alle seine Güter und Häuser zu H. mit hohen und niedern Gerichten um 645 lb; 1692 verkaufte die Stadt Saulgau beyde Höfe an den deutschen Orden für 5471 fl. u. einen weitern Hof, über welchen Friedberg-Scheer die hohe Obrigkeit hatte, noch i. J. 1784 an ebendenselben. S. o.

5) Ingenhard, ein kath. Weiler an der Ravensburger Straße, mit 45 Einw., Filial von Altshausen. Die Zehnten bezieht die K. Hofkammer, für den kleinen und den Heuzehnten aber ein Geldsurrogat. Der Ort liegt zwischen zwey Hügeln an der Grenze des Oberamts, 21/2 St. von Boms entfernt, und noch 1 St. über Altshausen hinaus. – I. J. 1508 verkauft Wilhelm von Rothenstein das Dörflein Ingenhard an den Land-Commenthur zu Altshausen für 160 fl.

6) Litzelbach, ein kath. Weiler mit 52 Einw., Filial von Altshausen, 5/4 St. südlich von Boms, und nur 1/2 St. westlich von Altshausen, zur Seite der Landstraße nach Pfullendorf. Es hat geringe, mit Strohdächern bedeckte Häuser. Die Zehnten stehen, mit Ausnahme von etlichen Morgen , wo ihn das Spital Ravensburg bezieht, der Hofkammer zu, für den Heuzehnten bezieht dieselbe ein ständiges

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_145.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)