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durch den Pfandschafts-Vertrag von 1740 erhielt es jedoch auch die Landeshoheit und hohe Gerichtsbarkeit gegen Erlegung eines Pfandschillings von 50.000 fl., und ein jährliches Recognitionsgeld von 200 fl. Im J. 1808 gingen mit andern Weingartischen Besitzungen die beyden Ämter Blönried und Waldhausen von Nassau-Oranien an Würtemberg über, nachdem dieses schon 1806 die Hoheit darüber erlangt hatte.

Im Jahr 1820 verbrannten 4 Häuser, und mit ihnen 4 Menschen in Bl. Die Gemeinde hat von frühern Zeiten her noch sehr mit Schulden zu kämpfen. Die Felder sind vereinödet.

2) Amberg, ein aus 2 Höfen bestehender Weiler am Schussenthal, mit 13 kath. Einwohnern, Filial- und alle andere Verhältnisse wie bey Blönried.

3) Bärenweiler, ein Hof, südöstlich von Blönried mit 6 kath. Einw. Filial von Wolpertswende; die übrigen Verhältnisse wie oben. Den großen Zehnten bezieht die K. Hofkammer, den kleinen die Pfarrey Wolpertswende.

4) Buschhorn, auch Buschorn, ein kath. Weiler mit 16 Einwohner, östlich von Blönried, an dem Schussenthal. Filial- und andere Verhältnisse wie bey Blönried.

5) Esbach, ein kath. Weiler, wovon aber nur ein Haus mit 4 Einw., sonst auch Lohren oder Münchelbauer genannt, zur Gemeinde Blönried gehört. S. Schindelbach und Lohren.

6) Hühlen, ein Hof mit 9 kath. Einw., südwestlich von Blönried, Filial von Wolpertswende. Den großen Zehnten bezieht das Spital Ravensburg, den kleinen die Pfarrey Wolpertswende.

7) Halderhof, ein erst nach dem oben erwähnten Brande i. J. 1821 erbauter (hinausgesetzter) Einödhof, 1/8 St. südöstlich von Blönried mit 1 Familie. Der Erbauer ist der Schultheiß Halder.

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_140.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)