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Die Gemeinden sind fast alle aus mehreren Orten zusammengesetzt, dennoch sind sie größtentheils sehr klein, was in mancher Rücksicht eben so nachtheilig wirkt, als umgekehrt die allzugroße Ausdehnung der Oberämter. Die Orte Eratskirch, Unter- und Oberweiler, Laubbach, Repperweiler, Bogenweiler, Sießen haben ihre eigenen innere Gemeinde-Verwaltung, ob sie gleich nur Theile einer Staatsgemeinde sind.

Die 47 Oberamts-Gemeinden theilen sich in unmittelbare (einschließlich von 14 hofkammerlichen) 19, mittelbare:

a) Fürstlich Thurn und Taxische 22.
b) Gräflich-Königseggische           6.

Zu ihrer Verwaltung bestehen folgende Ämter:

A. Polizey- und Justiz-Ämter mit den Notariats-Bezirken Saulgau und Scheer:

1) Das Oberamt und Oberamtsgericht mit den übrigen oberamtlichen Stellen zu Saulgau, und einem Unteramtsarzte zu Mengen;

2) Das Königl. Fürstl. Thurn und Taxische Amt und Amtsgericht zu Scheer, für sämmtliche Taxischen Orte mit Ausnahme von Renhardsweiler, das dem Königl. Fürstl. Amtsbezirk Buchau zugetheilt ist.

3) das Königl. Gräfl. Königseggische Amt zu Königseckwald, wovon die Gerichtspflege dermalen noch von dem Oberamtsgerichte verwaltet wird.

B. Cameral- und Rentämter:

1) das Cameralamt Heiligkreuzthal, für die Gemeinden Saulgau, Heudorf, Mengen und Moosheim, und in Beziehung auf Hoheits- zum Theil auch einzelne andere Gefälle für sämmtliche Fürstl. Thurn und Taxischen Orte, mit Ausnahme der Gemeinden Lampertsweiler und Renhardsweiler.

2) Das Cameralamt Waldsee für die Orte Allmannsweiler, Röhren und Spiegler und in Beziehung auf Hoheits-Gefälle für sämmtliche hofkammerlichen und Gräflich Königseggischen,

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 096. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_096.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)