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Verfälschung, wenig Beyfall. Der natürliche Dünger wird sorgfältig, und sorgfältiger, als in den benachbarten Oberämtern Riedlingen und Ehingen, behandelt. Fast aller Orten trifft man gut angelegte Dungstätten und Gillen-Einrichtungen an.

Die Güter sind, mit Ausnahme der 3 Städte, fast überall Lehengüter, und in der Regel noch Falllehen. Dadurch erhält sich auch das Vereinödungssystem, das in einem großen Theile des Oberamts, namentlich in den Gemeinden Boms, Eichstegen, Geigelbach, Guggenhausen, Hüttenreute und Schindelbach, auch zu Hochberg und Haid, theils mit theils ohne Vertheilung der Wohnplätze statt findet. Die Vertheilung der letztern besteht größtentheils von alten Zeiten her.

Die Preise der Güter stehen in den Orten, wo freyes Eigenthum ist, noch ziemlich hoch. Zu Saulgau z. B. gilt 1 Morgen Acker 30–300 fl., Wiese 100–400 fl., zu Scheer, Mengen 1 Morgen Acker 100–300 fl., Wiese bis 500 fl.

Der Reinertrag von 1 Morgen Land beträgt nach der 1826 herabgesetzten Kataster-Einschätzung ohne Zehnten 3 fl. 39 kr., und zwar von

Gärten 10 fl. 48 kr. Wiesen 5 fl.  
Äckern                4 fl. 24 kr. Wald 1 fl. 4 kr.
 
Demnach würde, nach den früheren Berechnungen, der Capitalwerth ausmachen, von 1 Morgen
Garten 216 fl. Wiesen 111 fl.
Äcker 112 fl. 40 kr. Wald   21 fl. 20 kr.
Im Durchschnitt 83 fl. 30 kr.

Das Grundkataster des Oberamts, das bey dem Steuerprovisorium zuerst auf 438.216 fl. berechnet wurde, ist nun in Folge der Revision von 1826 auf 392.857 fl. herabgesetzt.


2. Einzelne Culturarten.
a. Ackerbau.

Die Bewirthschaftung ist, der vielen geschlossenen

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 058. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_058.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)