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APOLINI
GRANNO
ET NIMPH
IS. C. VIDIUS
JULIUS PRO
SE ET SUIS.
V. S. L L. M.

Apollini Granno et Nimphis C. Vidius Julius pro se et suis votum solvit libens lubens merito, zu Deutsch: dem Appollo Grannus (weiht diesen Gelübdestein) C. Vidius Julius für sich und die Seinigen, willig, gern, schuldig.

Sowohl der Altar, als der Merkur wurden vor ungefähr 20 Jahren aufgefunden, aber nicht wie in den Würt. Jahrbüchern (Jahrg. 1823. S. 40 u. ff.) berichtet worden, bey Granheim, sondern an dem oben angezeigten Orte. Übrigens liegt Granheim nur 1/2 Stunde davon, und man könnte um so mehr vermuthen, daß der dem Apollo auf dem Altar gegebene Beyname Grannus auf den Ort Granheim übergegangen sey, da auch zu Achen, Aquae Grani, ein dem Apollo Granus geweihter Altar gefunden worden ist. Daß übrigens derselben Gottheit auch zu Launingen, Brenz, Neuenstadt am Kocher Altäre geweiht worden sind, ist schon in den Würt. Jahrbüchern an den angeführten Orten bemerkt[1]. Den Beynamen Grannus, worüber schon viel geschrieben worden ist, führte Apoll wahrscheinlich als Gott der Heilquellen.


b. Deutsche Alterthümer.
1. Burgen und Burgruinen.

Überall findet man noch die Spuren von ehemaligen Burgen und Schlössern; außer Scheer, Altshausen, Königseck und Königseckwald, aber nirgends mehr eine Burg, oder ein Schloß, das noch erhalten wäre. Selbst die Ruinen


  1. Vergl. Sattlers älteste Gesch. von Würtemberg. S. 188. 190 v. Raisers Gesch. von Lauingen 1822. S. 18. 35.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 020. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_020.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)