Seite:Oberamt Riedlingen 134.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

los zu werden, und 1524 brachten sie es endlich durch den K. Bevollmächtigten, Schweikh. von Gundelfingen dahin, daß das Ammanamt samt der Reichssteuer für immer dem Burgermeister und Rath der Stadt überlassen wurde. Und so sah sich endlich das kleine Örtchen, das ohne alles auswärtige Gebiet war, und vielleicht damals kaum 700 Einwohner zählte, im Besitze aller Rechte einer freyen Reichsstadt.

Die Regierung und Verwaltung des Gemeindewesens ward von einer Kaiserlichen Commission, „um den eingeschlichenen Mißbräuchen und Unordnungen und den höchst deplorablen Umständen der Stadt und Bürgerschaft abzuhelfen,” durch eine neue Ökonomie-Ordnung von 1751 festgestellt. Nach derselben sollte der Rath aus 10 Mitgliedern bestehen und die Verwaltung von 2 Bürgermeistern und dem Stadtammann, einem Stadtschreiber, einem Stadtrechner nebst andern untergeordneten städtischen Dienern besorgt werden. Der Stadtammann war Richter in erster Instanz, von ihm ging die Appellation an den Rath, von diesem an die Reichsgerichte. Zur Berathung war ein Rechts-Consulent aufgestellt, 4 Deputirte aus dem Rathe bildeten den Geheimen Rath. Bürgermeister und Rath wurden auf Lebenslang von der Bürgerschaft, die Beamten von jenen gewählt. Die Abgaben bestanden in der Vermögenssteuer von Grundstücken, Häusern, Capitalien, Gewerben, Vieh etc., 20 kr. von 100 fl. und in einem Kopfgeld, jährlich 1 fl. von jedem Bürger und 15 kr. von einer Wittwe, ferner in Accise, Umgeld, Zoll; die sämmtlichen Einkünfte beliefen sich auf 2000 bis 2500 fl. Die Ausgaben für Besoldungen machten zwar, des starken Regierungs- und Dienstpersonals ungeachtet, nicht mehr als 438 fl. 20 kr. aus; aber es ist leicht zu erachten, wie schwer dem kleinen Staate dennoch, besonders unter den drückenden Kriegszeiten, seine Erhaltung fallen mußte. Doch war die Stadt verhältnismäßig weniger verschuldet, als manche andere oberschw. Reichsstadt. Ihre Schuldenmasse belief sich bey ihrem Übergang unter Taxissche Herrschaft i. J. 1803 auf 52.015 fl. und 2078 fl. rückständige Zinse. Der Fürst

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Riedlingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1827, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Riedlingen_134.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)