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mehreren Orten sogar die dritte Garbe, Ehrschatz, Fallgebühren etc.; die Leibeigenschaftslasten bestehen in Leibhennen, Leibsteuer, gemessenen und ungemessenen Frohnen, Manumissionsgeldern etc., deren theilweiser Fortbestand schon viele Unzufriedenheit, Irrungen und Reibungen veranlaßt hat. Die Einwohner von Groß- und Kleintissen haben sich durch Loskauf und Vertrag, vom 17. April 1811, mit dem Grafen von Quadt-Isny von der Leibeigenschaft frey gemacht, ferner hat der Graf von Stauffenberg in den Orten Wilflingen und Egelfingen, zu Folge des K. Edikts vom 17. Nov. 1817, die Personal-Leibeigenschaftsgefälle, vorbehältlich der anzusprechenden Entschädigung, aufgehoben. Die Leistung ungemessener Frohndienste wurde zu Egelfingen schon 1814, zu Grüningen 1820 gänzlich abgekauft, zu Uttenweiler und Minderreuti 1803, zu Göffingen 1807 in ein Geldsurrogat verwandelt. Dasselbe ist auch in allen andern Orten des Oberamts geschehen, wo ungemessene Frohnen statt fanden, mit Ausnahme von Dürmentingen, Hailtingen und Wilflingen. Auch haben die Orte Dentingen und Offingen und die Orte des Frst. Tax. Rentamts Dürmentingen, so wie der Kronort Pflummern unbestimmte Jagdfrohnen zu leisten. Die Manumissionsgelder sind in sämmtlichen Fst. Tax. Orten durch eine Verfügung v. 8 Jan. 1818 aufgehoben.

Zu Emerfeld ist der Pfarrer noch dem Jus spolii, d. h. dem Beerbungsrechte seines Herrn auf die Mobiliar-Verlassenschaft unterworfen, wenn er sich nicht davon loskauft. S. Emerfeld.

Die Allodificationen, Eigenmachung der Lehengüter, haben in dem Oberamt wenig Gunst gefunden. Die Ursachen sind dieselben, wie sie schon bey Ehingen S. 64 angegeben worden sind. Wie dort, kamen sie auch hier noch dadurch in Verruf, daß die ersten Allodificationen noch in die Zeit der hohen Güterpreise gefallen und die Käufer dadurch in großen Schaden gerathen sind. Die meisten Allodificationen sind in den Zwiefalter und Heiligkreutzthaler Orten, dann in Altheim, (der dortigen Heiligenpflege) Pflummern, Egelfingen,

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Riedlingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1827, Seite 084. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Riedlingen_084.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)