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die Angaben in fremden Schriften über den Besitz der Standes- und Grundherrschaften sind.


b. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.

In den meisten Orten findet noch der Falllehen-, in sehr vielen der Leibeigenschafts-Verband statt[1]. Ganz frey von Lehensverband sind die beyden Städte Riedlingen und Buchau, dann die Gemeinden Bechingen, Beuren, Dürrenwaldstetten, Friedingen, Hundersingen, Waldhausen und Zell; zum größten Theil frey sind: Altheim, Andelfingen, Binswangen, Taugendorf, Dietelhofen, Ertingen, Heiligkreuzthal, Pflummern, Tiefenbach, Uigendorf, Unlingen. In allen übrigen Orten aber ist der Lehensverband noch vorherrschend. Die Leibeigenschaft besteht noch in allen Fürstenbergischen, in den meisten Taxisschen, namentlich in allen vormals Marchthalischen Orten, und in den Gemeinden Dürmentingen, Heudorf und Göffingen, ferner in den ritterschaftlichen Orten. Die Lehen geben in der Regel die vierte, in


  1. Wie das Falllehens- und Leibeigenschaftswesen erst in späterer Zeit sich vollends ausgebildet, und freye Gutsbesitzer ihre Güter zu Falllehen und sich und ihre Familien zu Leibeigenen, besonders der Klöster, gemacht haben, davon liefert die Geschichte unseres Oberamts wieder viele Beispiele. Aber auch an Beyspielen der schmählichsten Leibeigenschaft von alten Zeiten her, wo die Person eine Sache und verkäufliche Waare war, fehlt es nicht. So kauft das Kloster Heiligkreuzthal 1258 von Jakob Manstock einen Leibeigenen Namens Burchard für 5 Mark, 1233 von Ritter Albert von Stuzlingen (Steußlingen) 2 Knechte für 2 Pf. H., 1236 von Ulrich von Gundelfingen , Wernher den Schuster von Hayingen für 4 Pf., 1277 von Berthold von Gundelfingen die Adelheid Gerstenecher für 4 Pf., 1303 von Anselm von Justingen 6 Frauen 1 Mann und ihre Kinder zu Waldhausen für 15 Pf. etc. etc. In hohem Grade wurde das Falllehen- und Leibeigenschafts-System noch durch den 30jährigen Krieg begünstigt. In der freyen Gemeinde Alleshausen kaufte der Abt von Marchthal 1656 für 24.000 fl. Häuser und Güter (28 Häuser und 15 Hofstätten) und vergab sie wieder als Lehen an die Bauern.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Riedlingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1827, Seite 083. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Riedlingen_083.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)