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Grafen von Stadion-Warthausen in gleiche Theile getheilt. An die Stelle des Klosters ist der Fürst von Thurn und Taxis und an die von Warthausen neuerlich der Staat getreten. Die erwähnten Eigenthumsherren wurden die 3 Seeherrschaften genannt. Zur Ausübung ihrer Herrschaft, welche sich hauptsächlich auf die Benutzung der Seemarkung bezog, waren 12 Bottmeister, je 1 Ober- und 3 Unterbottmeister aufgestellt. Kraft des Vertrags von 1760 wechselte das Direktorium unter den Herrschaften ab, und der Oberbottmeister der dirigirenden Seeherrschaft war der Direktorial-Oberbottmeister.

Die Benutzung des Sees besteht in der Fischerey und in der Riednutzung. Die Fischerey wird von einer eigenen, unter besondern Gesetzen stehenden Fischereyzunft, in die sich übrigens jeder Bürger einkaufen konnte, in den Seeorten ausgeübt; sie hat aber in neuern Zeiten, seitdem der See niederer gelegt worden ist, sehr abgenommen. Die Riednutzung besteht in Futter und Streue, welche die Sumpfgräser und andere Gewächse gewähren. Anfänglich durfte jeder Bürger vom 25. Mai bis Johannis 1 Schiff, und von Johannis an 2 Schiffe voll Gras holen; i. J. 1500 wurde festgesetzt, daß vom 8. Juni an, von jeder Familie 1 Person, den ersten Tag vom Morgen bis an Abend, die folgenden Tage von Sonnenaufgang bis Mittag 11 Uhr mähen und dörren dürfe, und es wurde dazu ein Zeichen mit der Glocke gegeben. Die Wahl des Platzes stand den Berechtigten frey, und Streitigkeiten kamen selten vor. Seit 1823 ist die Markung, vor der Hand versuchsweise auf 6 Jahre, unter die berechtigten Seeorte vertheilt, wozu sämmliche um den See gelegene Ortschaften mit Ausnahme von Brackenhofen und Moosburg (Ansiedlungen späterer Zeit) gehören.

Das Geschäft der Riedernte war immer mit großen Schwierigkeiten verknüpft. Die Arbeiter mußten sich gemeiniglich Bretter unter die Füße binden, und doch sanken sie oft in dem sumpfigen und schwankenden Boden bis unter die Arme ein. Die Ernte wurde auf Haufen zusammengebracht,

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Riedlingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1827, Seite 042. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Riedlingen_042.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)