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kam der Ort ganz, mit der hohen und niedern Gerichtsbarkeit, durch Kauf an das Kloster. Bis dahin hatte es zwischen beyden Theilen immer mancherley Zwistigkeiten gegeben. Um desto festern Fuß zu behalten, hatten die Speth ein Schlößchen in Brunnen gebaut; die Klosterfrauen brachten es aber mit Hülfe der Grafen von Montfort, die sich ihrer immer treulich annahmen, und des Klosters Zwifalten dahin, daß durch ein Reichskammergerichtliches Urtheil dasselbe, weil es auf klösterlichem Grund und Boden erbaut war, dem Kloster zugesprochen wurde; durch den oben angeführten Vergleich vom Jahr 1652 kamen aber beyde Theile dahin überein, daß betreffend das Schlößlein Brunnen, solches gänzlich demolirt und rasirt werden solle etc., was auch geschah.

Man findet noch die Überreste dieses Schlosses; ob aber nicht auch schon in frühern Zeiten ein Schloß in Brunnen gestanden, oder das Örtchen selber eine Art von Burg gebildet habe, läßt sich um so weniger bestreiten, als der Ort in der Canstatter Urkunde oppidum genannt wird.

In der Nähe von Brunnen verdient auch eine nicht ganz unbedeutende Höhle, Löwenmaul genannt, bemerkt zu werden.


Nachtrag zu S. 29, 49, 111.

Auf der äußersten westlichen Grenze des Oberamts, gegen die Steinlach hin, in der Markung Stockach, befindet sich eine Steingrube, welche Mühl- und Werksteine liefert.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_158.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)