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Pfarrhaus wurde von der Gemeinde erkauft, in der Absicht, es mittelst einer Verbesserung zum Schulhause zu verwenden. Bey dem Schlosse befinden sich noch 2 herrschaftliche Wohn-Gebäude und 8 Wirthschafts-Gebäude zu dem herrschaftlichen Mayereygut gehörig.

Über die Wiesaz führen im Orte 9 Stege, und außerhalb 1 Brücke.

Gomaringen ist nicht nur überhaupt, sondern auch insbesondere im Verhältniß zu seiner Häuserzahl das volkreichste Dorf des Oberamts; es kommen hier 9 Menschen auf 1 Wohnhaus, die Hälfte mehr, als im Durchschnitt in den übrigen Dörfern. Auch werden hier verhältnißmäßig im Oberamt am meisten Menschen geboren; es kommt auf 22 Lebende 1 Geburt, (Vergl. S. 42.) Die Bevölkerung hat jedoch seit 10 Jahren um mehr nicht, als 78 Menschen zugenommen.

Der Ort hat 3 Vieh- und Krämermärkte, die aber nicht von Bedeutung sind.

Man findet hier noch eine kleine Weinberghalde und viel Obstzucht; das Obst geräth aber nicht so gern, wie am Fuße der Alp, z. B. zu Gönningen. Gomaringen hat die meisten veredelten Schafe im ganzen Oberamte.

Auf dem Grundeigenthum haften, wie wir gesehen haben, schwere Lasten, und wie das häufig geschieht, so scheint dadurch auch die Liebe und der Sinn für eine gute Wirthschaft Noth gelitten zu haben, der Ort befindet sich nicht in den besten Umständen.

Gomaringen und Hinterweiler gehörten zur vormaligen Kammerschreiberey und in früherer Zeit zu Reutlingen. Ursprünglich hatten sie ihre eigenen Herren, welche in dem Schloße zu Gomaringen ihren Sitz hatten. Fridericus et Hugo de Gomeringen, die ersten, die man kennt, unterzeichnen 1191 den Freyheitsbrief, welchen Pfalzgraf Rudolph von Tübingen dem Kloster Bebenhausen gibt. Von dieser Zeit an kommt die Familie gar häufig vor; sie schreibt sich regelmäßig Gomeringen und nicht Gomaringen, und

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_113.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)