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der Magistrat mit dem ersten oder regierenden Burgermeister an der Spitze. Er bestand aus 16 Senatoren und den 12 Zunftmeistern nebst einem Syndicus. Die 3 erstgewählten Senatoren hießen Burgermeister, die 2 ersten Zunftmeister waren Schultheissen.

Das Geheime Collegium bildete eine Art von Ausschuß des Magistrats, und bestand aus den 3 Burgermeistern, den beyden Schultheissen und dem Syndicus.

Das Consistorium, aus den 3 Burgermeistern und dem Syndicus und den beyden Ober-Geistlichen nebst den 2 ersten Senatoren zusammengesetzt, besorgte die kirchlichen und mit Zuziehung der beyden Schultheissen als Scholarchat die Schulangelegenheiten.

Zwey Stadtschultheissen, der Stadtrechner, und zwey Cassier nebst dem Spitalverwalter waren die Hauptbeamten.

Das ganze Staatspersonal wurde alljährlich neu gewählt, und am Ende der Wahlen huldigte die Bürgerschaft in dem Schwörhofe jedesmal wieder. Das Wahlgeschäft war sehr zusammengesetzt.

Die Staatseinkünfte flossen aus den Domänen, Grundabgaben und Steuern. Die eingeführte Steuer war die Vermögenssteuer; von 100 fl. steuerbarem Vermögen wurden 30 kr. bezahlt. Ausgenommen von der Besteurung war nur Weniges; die Aufnahme des Vermögens geschah nach sehr strengen Grundsätzen, die Schätzung hingegen war mild. [1]

Der ganze Freystaat stand unter dem Schutze von Würtemberg. Dem Schirmsverein gemäß, der zu verschiedenen Zeiten erneuert wurde, entrichtete Reutlingen ein jährliches Schutzgeld von 75 Dukaten, und nach dem Vertrage von 1689 lieferte es entweder 100 Mann, oder monatlich 300 fl. zur Landesvertheidigung im Fall eines feindlichen Angriffs.


  1. Die Richtschnur war die Steuer-Instruction vom Jahr 1744, welche sich in der Schrift: Briefe eines Würtembergers aus Hamburg. I. B. Leipzig 1820 abgedruckt findet.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_103.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)