Seite:Oberamt Reutlingen 098.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Erbauer von Achalm, welche hier ums Jahr 1030 gesessen haben, und sagt, daß ein Drittheil des Orts den Grafen gehört habe. Diese Grafen waren ohne Zweifel von Einer Familie mit den „Edelleuten an der Echaz,“ von welchen Crusius die Nachricht gibt, daß sie vor Anfang der Stadt zwey Häuser erbaut haben, welche noch zu seiner Zeit bey der Marienkirche gezeigt wurden. Diese Häuser sind zwar nicht mehr vorhanden: aber noch steht in der Gegend der Zwifalter Hof, und bekanntlich waren die Grafen von Achalm die Stifter von Zwifalten. Auch erhält die Crusiussche Nachricht noch weiter durch die Sage Wahrscheinlichkeit, daß von diesem Hofe aus ein unterirdischer Gang nach der Achalm hingeführt habe, und daß durch diesen Gang die Reutlinger noch im Jahr 1519, als die Stadt von Herzog Ulrich berennt wurde, einen Weg gefunden, Boten nach Ulm abzuschicken.

Erwiesen ist auf jeden Fall, daß die Grafen von Achalm nicht nur Güter, sondern auch das Schultheissenamt, Frevel, (Vogtey) Zoll, Umgeld und Mühlen, somit alle Rechte, die sie zu Herrn von Reutlingen hatten machen können, besaßen. Diese Rechte und Güter, welche nach dem Erlöschen des Achalmischen Hauses an das Reich fielen und von dem letzten Sprossen der Hohenstaufen, dem unglücklichen Conradin mit der Burg und Herrschaft Achalm an Würtemberg versetzt wurden, [1] konnten jedoch nicht hindern, daß sich nicht die Stadt allmählig zur freyen Reichsstadt erhob, und es war ihr hierbey besonders günstig, daß Würtemberg nur in pfandschaftlichem Besitze derselben war.

Im Jahr 1343 erhielt Reutlingen von K. Ludwig IV.,


  1. In dem Gedränge, worin sich Conradin befand, fügte er – consideratis fidelibus et devotis servitiis, quae dilectus fidelis noster Vir Nobilis Ulricus Comes de Wirtenberch nobis exhibuit et exhibere poterit in futuro – kraft einer in dem K. Archiv noch aufbewahrten Original-Urkunde, zu der Summe von 500 Mark, wofür Ulrich die Pfandschaft besaß, im Jahr 1262 noch weitere 400 Mark hinzu, so daß die Wiederlosung nur gegen 900 Mark hätte geschehen können.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 098. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_098.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)