Seite:Oberamt Ravensburg 161.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

mit 3 Einw., die schon im J. 1143 in dem Verzeichniß der Klostergüter unter dem Namen Nascaha vorkömmt. Es befindet sich eine Kapelle z. h. Wendelin dabei, die im J. 1575 erbaut wurde.

  • 4) Obersäge, eine Sägmühle mit 9 Einw., 1/4 St. östlich von Altdorf, an einem Bach, der, aus dem Grundelweiher hervorfließend, in Altdorf sich mit der Scherzach vereinigt.
  • 5) Untersenn, mit 8 Einw., 1/2 St. von Altdorf, östlich gegen den Schussenfluß, an der Straße nach Altshausen. Eine ehemalige Kloster-Sennerei, jetzt k. Staatsdomäne.
  • 6) Vierzehn Nothhelfer, s. o. Spital. Außerdem liegen noch 10 vereinödete Hofgüter auf der Altdorfer Markung, welche noch unter dem Namen Altdorf laufen, obgleich einige der Nähe wegen in den Baienfurter Schulsprengel eingetheilt sind. Sie wurden bei der Vereinödung der Markung im J. 1796 hinausgebaut.


3. Gemeinde Baindt,

bestehend aus 31 Parzellen, mit 1435 Einw. Der Gemeindebezirk liegt meist eben, auf der linken Seite der Schussen, am Fuße des Altdorfer Waldes. Er gehörte zum größern Theil zur Landvogtei, mit 9 Parzellen und zwei weitern theilweise zum Kloster Weingarten. Das Kloster Baindt war Gutsherr in mehrern Orten, aber ohne hoheitliche Rechte; an seiner Stelle ist es jetzt zum Theil der Fürst von Salm-Dyck. Der Bezirk ist unter die Pfarreien Baindt, Altdorf und Wolpertschwende getheilt. Die Zehnten hat, mit Ausnahme von Baindt und wenigen Parzellen, wo sie dem Fürsten von Salm zustehen, die k. Finanzkammer zu beziehen.

  • 1) Baindt, ein k. Pfarrweiler mit einem Kloster und einem gutsherrlichen Schlosse und 187 Einw., 2 St. nordöstlich von R., an der Landstraße von Waldsee und dem Bache Bampfen, ziemlich uneben gelegen. Groß- und Klein-Zehntherr, auch Grund- und Patronatsherr, ist der Fürst von Salm-Reifferscheid-Dyk. Der Besitz, wozu eigene Güter und auch Lehens- und Gefäll-Rechte zu Friesenhäusle und Grünenberg gehören, ist neuerlich unter die Rittergüter aufgenommen, s. u. Baindt bedeutet bekanntlich einen geschlossenen Platz, Garten, und „Hortus floridus“ wird der
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_161.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)