Seite:Oberamt Ravensburg 097.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

über das unförmliche Werk, und die jetzige Regierung sah sich veranlaßt, neue Verhandlungen eintreten zu lassen, die endlich durch Verträge zwischen den Betheiligten vom 6 Januar 1835 zu gegenseitiger Zufriedenheit ihr Ziel erreichten.

Der Fürst von Waldburg-Wolfegg erhielt für seinen Antheil 1570 Morgen Waldes als Eigenthum frei von allen Dienstbarkeiten und mit Ausnahme von 500 Morgen auch frei von allem Lehnsverband, und mit dem Jagdrecht in dem Grunder Forst. Die Familie Booser erhielt für ihren Antheil eine jährliche Rente von 474 fl. Die Bezüge und Ansprüche der Holzberechtigten wurden von dem Staat allein übernommen, und für immer festgestellt. So befindet sich denn nun der Staat mit Ausnahme der oben erwähnten 1570 Morgen im Besitze des ganzen gemeinen Waldes, und nachdem er mit der Stadt Ravensburg auch deren sonderbare Forste erworben hat, überhaupt im Besitze des Altdorfer Waldes, soweit derselbe im engern Sinne noch so genannt wurde.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_097.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)