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Forst (nachher der Mochenwanger Forst genannt) „der Lehen vom Reich ist“, wobei noch bemerkt werden muß, daß mit solchen Käufen immer auch Gefälle von Lehensleuten, welche zu dem Forst gehörten, verbunden waren.

Auf diese Weise waren von dem alten Reichswalde schon frühe bedeutende Theile abgerissen und als besondere Forste in ausschließliches Privat-Eigenthum verwandelt worden, und es blieb nur noch ein Rest des Waldes als gemeiner Wald übrig. Aber auch dieser Rest hatte bald die Natur eines Privat-Eigenthums angenommen, indem er in den gemeinschaftlichen Besitz der obengenannten Waldherrschaften überging und zwar zuerst in den des Waldburgischen Hauses und der Stadt Ravensburg. Denn diese allein werden noch in einer Urkunde des K. Maximilians I. vom J. 1495 als die beiden Eigenthümer bezeichnet. Erst nachher erscheint auch die Familie Booser, deren Namen übrigens, wie wir oben gesehen haben, schon i. J. 1368 ein besonderer Forst führte, als Mitbesitzerin. Sie trug ihren Antheil von dem Waldburgischen Hause zu Lehen, von dem sie auch abstammen soll, s. Wetzisreute. Endlich suchte auch das östreichische Haus, Namens der Landvogtei, Ansprüche an den gemeinen Wald hervor, und da weder die Stadt Ravensburg noch die Truchsessen ein besonderes Eigenthumsrecht auf den Wald nachzuweisen vermochten, so nahm es keinen Anstand, seine Ansprüche durch die That geltend zu machen, und sich sofort 1575 einen Theil des Holzes nebst der Ausübung anderer Rechte zuzueignen. Dadurch entstand zwar ein langer und heftiger Rechtsstreit, der bis zur Auflösung der Landvogtei dauerte, ohne sein Ende zu erreichen; aber indessen blieb die Landvogtei Miteigenthümerin von dem gemeinen Wald, und nahm in Folge von Interims-Vergleichen v. J. 1591 und nachher nicht nur an dem Holzertrage, sondern auch an den Strafen mit 1/3 in den dreitheiligen und 1/4 in den viertheiligen Forsten Theil.

Die Nutzung der Waldherrschaften war jedoch sehr verkümmert durch die Mitgenossenschaft der Berechtigten, d. h.

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_095.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)