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Weingarten v. J. 1090, kennen, worin es heißt: „Sylva Altorfensis, quae proprietatis jure perhibetur ad nos spectare.“

Mit den Welfischen Besitzungen erbten die Hohenstaufen auch den Altdorfer Wald, und mit jenen wurde er nach dem Erlöschen des Hohenstaufischen Hauses zum Reich eingezogen und bildete als Reichsgut einen Bestandtheil der Reichslandvogtei Schwaben, wie die unten angeführten Urkunden zeigen. Aber durch Belehnungen, durch Ertheilung von Berechtigungen und wohl auch durch eigenmächtige Zueignungen war der Besitzstand schon frühzeitig sehr verändert worden. So hatten insbesondere schon frühe die Herren von Waldburg und die von Wolfegg und Andere Theile des Waldes als Reichslehen inne. Sie waren bei jenen eine Zugehörung der Burg Waldburg und hafteten sehr wahrscheinlich ursprünglich als Amtslehen auf dem Reichs-Jägermeister-Amte, während sie bei den v. Wolfegg eine Zugabe zu dem Oberforstamte waren. Die von Waldburg wurden damit von den Königen und Kaisern immer in Verbindung mit dem Schloß Waldburg belehnt. So belehnte K. Ruprecht an St. Joh. d. T. 1402 den Truchseß Hans v. Waldburg mit der Veste zu Waldburg und allen Forsten, die er oder die Seinen haben in dem Altdorfer-Wald etc., die von uns und dem heil. Reiche zu Lehen rühren. Als i. J. 1478 sich die Truchsessen mit der Stadt Ravensburg wegen des Ober-Forstamts verglichen, wurde ausdrücklich dafür gesorgt, daß dem Schloß Waldburg seine Gerechtigkeit verbleiben möge. In einem Vertrage von 1587 geben die Waldburg „die Ober- und Jagdbarkeit“ in dem Altdorfer Walde gegen Abtretung des Heistergauer Forstes, der wohl ebenfalls einen Theil des Waldes ausmachte, an die Landvogtei zurück. s. O.A. Waldsee S. 70. Einen weitern Theil mögen die Waldburg mit der Herrschaft Wolfegg (1336) erlangt haben: in dem Vergleich des Truchsessen Hans v. Waldburg mit der Stadt Ravensburg v. J. 1389 verspricht letztere, den Truchsessen bei seinen Forsten und Rechten bleiben zu lassen, die er von seinem Ehne oder Vater in dem Altdorfer Wald

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 93. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_093.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)