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genannten noch die Familie Booser in Wetzisreute zum Miteigenthümer. Die sonderbaren Forste, 5 an der Zahl, und so genannt, weil sie nur Einen Besitzer hatten, gehörten der Reichsstadt Ravensburg und enthielten zusammen 5267 Jauchert. Die übrigen Waldungen gehörten dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg, dem Kloster Baindt etc. Die Eigenthümer des gemeinen Waldes hatten auch die Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei darüber auszuüben; sie hießen darum auch die Waldherrschaften. Die Ausübung dieser Rechte sowohl, als die Verwaltung, wurde in Gemeinschaft geführt: die gemeinschaftliche Behörde war das Waldgericht zu Ravensburg, dem auch die sonderbaren Forste der Stadt unterworfen waren, während die übrigen unter der Landvogtei standen. Das Waldgericht wurde kraft einer besondern Verleihung Kaisers Friedrich III. v. J. 1478 in der Stadt Ravensburg gehalten, und war aus Abgeordneten der Waldherrschaften zusammen gesetzt. An der Spitze desselben stand der Oberst-Forstmeister, der von der Stadt Ravensburg aufgestellt wurde, die das Oberforstamt als Reichslehen inne hatte. Die Strafen, welche das Waldgericht ansetzte, wurden zwischen den Waldherrschaften getheilt. So lange noch das Haus Waldburg und die Stadt Ravensburg allein die Waldherrschaften waren, i. J. 1478, verglichen sich beide Theile dahin, daß Ravensburg wie von Alters her das Waldgericht halten möge, daß aber die Truchsessen 2/3 und die Stadt nur 1/3 an den Strafen haben sollen, den Maienschilling jedoch die Stadt als oberster Waldförster allein beziehen möge, während dagegen Weiher und Wiesen den Truchsessen gehören sollen.

Die Territorialherrschaft über den ganzen Wald mit deren Ausflüssen, die hohe und niedere Jagd, das Harz- und Floß-Recht etc., hatte die Landvogtei auszuüben.

Wie die Waldherrschaften allmählich zu ihrem Besitze gekommen, erklärt sich auf folgende Weise.

Anfänglich war der ganze Wald Welfisches Eigenthum; als solches lernen wir ihn namentlich durch eine Urkunde des Herzogs Welf IV., die Stiftungs-Urkunde des Klosters

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_092.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)