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Rebgut ist eine Torkel verbunden. Der Wein, in der Regel von rother Farbe, wird zu den (Boden-)Seeweinen gerechnet und hat auch den eigenthümlichen Geschmack von diesen, der zwar nicht jedem Gaumen zusagt, aber doch viel besser ist, als sein Ruf. Der Ertrag der Weinberge ist sehr reichlich, und um so reichlicher, als hier das Verhältniß der im Ertrage stehenden Fläche zu der übrigen Fläche viel günstiger, als im Unterlande ist. Während z. B. im Unterlande im Durchschnitt 1/4 der Weinberge und noch mehr nicht im Ertrage steht, ist es hier kaum 1/25. Der Grund davon liegt hauptsächlich in der Art der Verjüngung oder Fortpflanzung, welche hier in dem s. g. Vergruben, d. h. in der Fortpflanzung durch Absenkung besteht. Die Weinberge werden noch von frühern Zeiten her, da sie meist den Klöstern und Körperschaften oder sonstigen vermöglichen Besitzern gehörten, so weit sie nicht Eigenthum der Pflanzer selbst sind, entweder um den halben Ertrag, oder, was nun häufiger ist, in einem jährlichen Geldaccord gebaut. Dabei ist gemeiniglich dem Bauer die Nutzung von Holz, Laub und Gras überlassen, was freilich nicht den vortheilhaftesten Einfluß auf den Weinbau hat. „Wir haben heuer, Gott Lob, gut Futter gemacht!“ war die Antwort eines Rebmanns auf die Frage, wie es um die Weinberge stehe. Über den Weinbau am Bodensee und dessen Mängel sind neuerlich mehrere Schriften erschienen; eine sehr gelehrte Abhandlung darüber steht auch in dem landwirthschaftlichen Correspondenz-Blatt von 1834, von Hofrath v. Gock.

Der Weinbau im Oberamt ist schon sehr alt, wenn aber aus einer Urkunde bei Neugart geschlossen werden will, daß sogar die Orte Dankertsweiler und Hassenweiler schon i. J. 875 Weinberge gehabt haben, so ist dieß wohl bloß eine Mißdeutung einer gewöhnlichen Urkunden-Formel. Die Reichsstadt Ravensburg gab mehrere Rebbauordnungen, deren erste von 1543 ist; in ihr wurde eine Rebschau angeordnet, und das Verhältniß zwischen Bauherren und Bauern nebst einigen Bestimmungen über die periodischen Verrichtungen in den Weinbergen festgesetzt.

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_040.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)