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Wolfegg vnnd die Stadt Wurtzach.“ Auf diese Art kam die Stadt an das Waldburg’sche Haus, bei welchem sie bis auf diesen Tag verblieben ist.

Man schließt[1] aus diesem Zusammenhang, daß Wurzach mit Wolfegg den Edeln von Otterswang gehörte, durch die Heurath der Tochter Mangolds von Otterswang an einen Grafen von Aichelberg, und von dem letzteren Hause an die Grafen von Neuffen gekommen seyn möge. Schon im Jahr 1330 verwendete sich der neue Besitzer bei Kaiser Ludwig dahin, daß der Stadt Wurzach „eine Freiheit und dazu das Memminger Recht“[2] ertheilt ward. Kaiser Wenzeslaus bestätigte 1379, und Kaiser Friedrich 1447 die Freiheiten der Stadt. In der ersten Theilung der truchseßischen Gesammtgüter von 1429 fiel Wurzach dem Stifter der Georg’schen Linie, Truchseß Georg, in der zweiten Theilung (1601 und 1605) aber zwischen Heinrich und Froben, dem letzteren oder der Zeil’schen Linie zu. Daß nach der dritten Theilung 1675 Wurzach einer eigenen, noch blühenden Linie den Namen gab und Residenz derselben wurde, wie auch, daß Graf Eberhard Ernst durch Herbeiziehen neuer Unterthanen die Stadt vergrößerte, ist oben gesagt worden.

Was die besonderen Schicksale der Stadt betrifft, so wird als eine Merkwürdigkeit erwähnt, daß, als im Jahr 1349 eine große Pest ganz Deutschland und besonders auch diese Gegend Oberschwabens heimsuchte, nur Wurzach


  1. Herr Domcapitular v. Vanotti in seiner Gesch. des Waldb. Hauses Württ. Jahrb. 1834. Vergl. OA.-Beschr. von Waldsee S. 120. 206.
  2. Das Memminger Marktrecht nämlich, oder die Befugniß, mit gleichen Rechten wie in Memmingen, Jahr- und Wochenmärkte zu halten, öffentliche Schranne und Waghaus zu errichten, dabei das Memminger Maaß, Gewicht, Eich und Elle etc. einzuführen und zu gebrauchen, wie dieses alles bis zum Eintritt der Staatsveränderung 1806 angewendet wurde. – Reichsfrei war Wurzach nie, sondern zu allen Zeiten seinem Waldburgschen Landesherrn steuerpflichtig, und dessen Jurisdiction, Polizei- und Administrativ-Gewalt unterworfen, wie denn bis 1806 der jeweilige Stadtammann darauf vereidet war, „von wegen Ihro Gnaden den Stab zu halten u. s. w.“
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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta, 1843, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_247.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)