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Obgleich die Nutzungen der einzelnen Realberechtigten von jeher klein waren, und daher bei zweckmäßiger Verwaltung eines so ansehnlichen Fonds eine jährliche Zunahme desselben hätte Statt finden müssen, so war doch das Letztere nicht nur nicht der Fall, sondern es haften auch noch auf ihm Passiva im Betrag von 3.500 fl., und überdieß befindet sich der Wald, diese wichtigste Einkommensquelle in einem ganz verwahrlosten Zustande. Die gegenwärtig einem Realbürger zukommende Nutzung besteht in zwei Klaftern Holz, der Benützung von zwei Morgen Allmand, auch dem Recht, nach Bedürfniß auf dem Ried Torf zu stechen.

Von Städtischen Gebäuden gehören den Realberechtigten das Rathhaus, die Stadt-Metzig und zwei Thorhäuser, im Brandanschlag von 7.400 fl. Die Stadtpflege besitzt bloß 3 Wasch- und Backhäuser und 1 Feuerschopf, nach dem Brandanschlag im Werth von 1.400 fl.

Fürstliche Lehen befinden sich nur vier in der Stadt, 3 Schildwirthschaften und 1 Färberei; alles Übrige ist freies Grundeigenthum der Einwohner. Der Fürst aber, als ehemaliger Landesherr, übt die standes- und grundherrlichen Rechte, wie sie in der oben angeführten Deklaration festgestellt sind.

Das Wappen der Stadt führt drei Krebse in einem Schild, den ein Helm ziert. Ob der Reichthum der Ach an schönen Krebsen (s. oben) zu diesem Emblem Veranlassung gegeben, wissen wir nicht zu sagen.


Kirchliche Einrichtungen.   Schule.   Klosterstiftungen.

Der Pfarrgottesdienst wird in der Kirche zu St. Verena von dem Stadtpfarrer und einem Caplan besorgt. Die St. Verena-Caplanei ist jedoch gegenwärtig unbesetzt. Das Patronat steht dem Fürsten von Waldburg zu Zeil-Wurzach zu, der ein Vogtgeld von 50 fl. jährlich bezieht. Den

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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta, 1843, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_241.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)