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10. Merz 1818) überwies die Grafschaft Roth an seinen Neffen, den 1808 von ihm adoptirten Grafen Carl Friedrich Ludwig von Erbach (evang. Conf.), und ordnete in seinem Testament ein Familien-Fideicommiß aus der gesammten Grafschaft Roth an. Der Graf Carl Friedrich Ludwig führte sofort den Titel Graf von Erbach-Wartemberg-Roth; ihm succedirte 1832 Seine Erlaucht Graf Franz Eberhard, geb. den 27. Nov. 1818, der seine gewöhnliche Residenz in Erbach hat. Der Graf ist seit 1842 erblicher Reichsrath der Krone Bayern.

So lange Roth unmittelbare Reichsgrafschaft war, berechnete man die reinen Revenüen auf 47.902 fl. Ein Steuer-Simplum betrug 489 fl., deren in Friedenszeiten 2–4, in Kriegszeiten 10–15 und darüber ausgeschrieben wurden. Sie wurden verwendet zu Reichs,- Kreis,- auch ritter- (wegen Kirchdorf) und landschaftlichen Bedürfnissen. Besteuert wurden Häuser, Äcker, Wiesen, Gärten und Waldungen; Gewerbe reichten blos einen Recognitionszins an den Grund- und Lehenherrn. Ein Kammerziel betrug 121 fl. 48 kr. Im Jahre 1806 beliefen sich die Schulden der Landschaft auf 246.702 fl. Die Schulden der Abtei, welche auf die gräfliche Familie übergingen, betrugen 10.700 fl. – Das Civilgericht erster Instanz war das Regierungs- und Oberamts-Kollegium in Roth (Direktor, Regierungsrath, Oberamtsrath und Sekretär), in zweiter Instanz übte die Jurisdiktion der Graf selbst, der sich in vorkommenden Fällen Consilien stellen ließ. Es wurde nach gemeinem Recht gesprochen. Die dritte Instanz waren die höchsten Reichsgerichte. Kriminal-Untersuchungsbehörde war das Regierungs- und Oberamts-Kollegium, welches nach geschlossener Inquisition die Akten verschickte.

Zu Folge der rheinischen Bundesakte kam die Grafschaft Roth 1806 unter die Hoheit der Krone Württemberg.[1] Den 4. Dezbr. 1822 erfolgte die K. Deklaration, die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräfl. Hauses betreffend. – Von den Landschaftsschulden wurden im Jahre 1821 128.000 fl. auf den Staat übernommen, das Übrige 1822/23 gleich den andern im Oberamtsbezirk vorhanden gewesenen Landschaftsschulden auf die Gemeinden steuerfußmäßig vertheilt, und ist nun größtentheils bezahlt.[2]


  1. Der Procès-verbal hierüber wurde den 12. Sept. 1806 zu Ochsenhausen von dem französischen Commissär, General Börner und dem Württ. Bevollmächtigten, Freih. von Maucler, unterzeichnet.
  2. Durch Staatsvertrag mit Bayern vom 5. Aug. 1821, Art. XI., ist von der bis dahin ungetrennt gewesenen Rothschen Waisencasse nach Verhältniß der Seelenzahl der in Bayern gelegenen Theile der Standesherrschaft ein Antheil ausgeschieden worden. Diese Waisenkasse wurde 1822/23 auf die betreffenden Gemeinden verwiesen.
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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta, 1843, Seite 179. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_179.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)