Seite:Oberamt Leutkirch 107.png

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außer dem Kaiser keinen Herrn über sich hatten, Niemanden mit Leibeigenschaft zugethan, sondern freie Besitzer ihres Eigenthums und freizügig, nur für Kaiser und Reich besteuert, und berechtigt waren, diese Steuern unter einander selbst anzulegen; daß sie endlich keinerlei fremdem Gerichtszwang unterworfen waren, sondern in allen Fällen vor ihrem eigenen, aus ihrer Mitte besetzten Gerichte zu Recht standen. Diese Rechte und Freiheiten wurden von den Kaisern und Königen der Reihe nach bestätigt (Urk. K. Ludwigs 1337, Max. 1506, Leopold 1669 bei Wegelin n. 4–6, außer diesen noch 1441, 1443, 1621), wobei man nicht ermangelte, beizusetzen, daß die Freien niemals versetzt, verpfändet oder veräußert werden sollten. Wie aufrichtig es mit diesen Zusicherungen gemeint war, wird sich aus dem Folgenden ergeben.

Den Namen der Freien auf Leutkircher Haide führten sie von einer Strecke Feldes von 187 Jaucherten 8 R. Meßgehalt zwischen den Markungen von Heggelbach, Haid und Leutkirch (s. oben). Dieses Feldstück, noch bis in die neueren Zeiten die Freihaide genannt, blieb in alten Zeiten deßwegen unangebaut, weil es zu den großen Versammlungen der Freien diente, d. h. ihre Dingstätte für gerichtliche und andere Verhandlungen war. Nachdem die freie Verfassung allmälig abgethan und das Freigericht von dort weggezogen war, zog die österreichische Landvogtei die Haide als eine Domäne ein, und verlieh sie ums Jahr 1512 theils an Leutkircher Bürger, theils an Bewohner von Heggelbach gegen einen Haberzins (Haidhaber genannt) zur Kultur und Nutzung.[1]


  1. Nach längeren Streitigkeiten erfolgte am 31. Oct. 1800 die Ausscheidung der früher durcheinander gelegenen Leutkirch’schen und Heggelbach’schen Haidfelder, wobei auch Ansprüche der Zeil’schen Ortschaft Haid mit Abtretung von vier Jaucherten (vorbehältlich der österr. Grundherrlichkeit) befriedigt wurden. Triebabth. Instrum. im K. Staatsarchiv. – Noch nicht hinlänglich aufgeklärt ist es, was wir unter dem See auf Leutkircher Haide, der zum erstenmal in der Pfand-Urkunde K. Karls vom J. 1364 erwähnt ist, zu denken haben. Er heißt (Wegelin n. 10): „Der See, der auf Leutkircher Haide gelegen ist“ (Wegelin n. 11, 12, 13, 14.). „Der See, den man nennt Leutkircher See“ und erscheint bloß in den Urkunden der Helfenstein’schen Pfandschaft vom J. 1364-1396. Es scheint, daß dieser Name den zur Cultur gebrachten Boden eines ehemaligen Sees, vielleicht zwischen Urlau und Leutkirch, bezeichnete.
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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta. 1843, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_107.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)